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Schlagwort: Kampagne VDS

Petition: NEIN zum Überwachungsstaat!

Heute wurde eine Petition gegen die BÜPF-Revision lanciert.

Das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) erlaubt die Installation von Bundestrojanern auf unseren Computern und Mobiltelefonen, die Speicherung auf Vorrat ALL unserer Verbindungsdaten während 12 Monaten (E-Mail, Handy, IP-Adressen, usw.) sowie eine intrusive Überwachung der Mobiltelefonie!

Die Digitale Gesellschaft unterstützt das Anliegen.

Mach’ mit und unterschreibe auch!

Stopp BÜPF

Zur Gesetzes Revision gibt es von der Digitalen Gesellschaft eine ausführliche Stellungnahme.

21. April 2013 Kire

Zwischenauswertung: Meine Vorratsdaten – jetzt!

Über 1’500mal wurden bis jetzt die Vorlagen für Datenauskunftsbegehren heruntergeladen. Und an mindestens 10 verschiedene Mobilfunk- und Internet Access Provider versandt.

Leider kommen diese Ihrer Verpflichtung nicht nach: Die Antworten sind unvollständig, Begründungen fehlen oder passen nicht, die Briefwechsel werden vom “Kundendienst” abgeklemmt – und die Vorratsdaten bleiben weiter in den Datenbanken verborgen.

Die Swisscom braucht teilweise bis zu drei Monate, bis ein erster Brief beantwortet wird. Die Reihenfolge der Bearbeitung scheint willkürlich. In einem Schreiben teilt sie mit: “In einer ähnlichen Auskunftsanfrage via dem Eidg. Datenschutzbeauftragten (EDÖB) wurde diese Auskunft mit der gleichen Begründung verweigert, welcher durch den EDÖB nicht widersprochen wurde.” Dies erstaunt nicht nur den EDÖB – welcher mit Swisscom in Kontakt steht. Obwohl ausführlich dargelegt, widerspricht Swisscom aber unseren Ausführungen grundsätzlich und behauptet, dass das Auskunftsrecht nach Art. 9 Abs. 1 lit a. DSG durch Art. 43 FMG eingeschränkt sei. Beschränkt sich aber im Folgenden auf die Beschreibung der Ausnahmefälle, in welchen eine Auskunft zulässig sei.

Sunrise scheint keine Lust zu haben, mal im Gesetz nachzuschlagen. In ersten Antworten steht schlicht: “Hierzu ist zu beachten, dass wir von Gesetzes wegen verpflichtet sind, die Verbindungsdaten ein halbes Jahr seit deren Entstehung aufzubewahren (Art. 15 Abs. 2 BÜPF).” Danke für den Hinweis. Aber eigentlich ist es Abs. 3. Und genau darum fragen wir an! Dass wer Daten bearbeitet, diese nicht nur beschreiben, sondern auch bekanntgeben muss, interessiert den Provider nicht. Wer nachhakt, wird schon fast säuerlich abgewiesen: “[...] haben wir Ihnen bereits [...] eine ausführliche Stellungnahme betreffend Ihren Daten zugestellt. Wir verweisen Sie deshalb auf erwähntes Schreiben.” Und erhält die Kopien der Rechnungen der letzten 6 Monate zugestellt. Eine von Gesetzes wegen notwendige Begründung (Art. 9 Abs. 5 DSG), wieso die Auskunft eingeschränkt wird, ist bis jetzt nicht zu erhalten. Auch nicht auf informellem Weg.

Fast schon originell gibt sich Orange: “Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass gemäss Art. 8 DSG Anspruch auf Auskunft über die zu einer Person gespeicherten Daten besteht, jedoch kein automatischer Anspruch auf Herausgabe der Daten.” Im weiteren wird auf eine “lex specialis” verwiesen, wonach das grundsätzliche Auskunftsrecht durch das Fernmeldegesetz eingeschränkt sei. Im Unterschied zu Swisscom bemüht Orange hier Artikel 45 FMG.

Einfach macht es sich Cablecom: In einer kurzen Übersicht werden die konkreten Kundendaten, wie Name, Adresse, Telefon- und Kontonummer aufgelistet. Dann behauptet der zuständige Customer Relations Specialist: “Weitere Daten in Bezug auf Ihre Person haben wir keine, womit wir Ihnen gerne die Vollständigkeit unserer Angaben bestätigen.” Wer nachhakt, wird an den Bund verwiesen: “Der Verbindungsnachweis für den Internet Traffic ist [in den Rechnungen] nicht enthalten und kann nur via ÜPF [sic!] angefragt werden.” Eine Begründung? Fehlanzeige.

Auch andere Anbieterinnen, wie Lebara oder Green, bringen es in ihren Antworten auf gerade mal vier kurze Sätze. Garniert mit den Kundenangaben oder den Rechnungen der letzten Monate. Ein Wort zu den Vorratsdaten? Wir ahnen es schon.

Bei den grossen vier Providern sind nun noch individuelle Nachfass-Briefe und/oder Kontakte hängig. Ob sich noch etwas bewegt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen – oder ob es nötig sein wird, die Angelegenheit vor Gericht zu klären.

22. Februar 2013 Kire

Nachfassen: Meine Vorratsdaten – jetzt!

Swisscom verweigert die Auskunft oder bittet um Entschuldigung für die verzögerte Bearbeitung, Cablecom geht nicht auf die Vorratsdatenspeicherung ein, Orange liefert keine Begründung: Dies ein erstes, oberflächliches Fazit der Aktion “Meine Vorratsdaten -jetzt”.

Natürlich geben wir uns damit nicht zufrieden. Wenn Firmen personenbezogene Daten bearbeiten, hat die betroffene Person ein Auskunftsrecht. Selbstverständlich unterliegen die Vorratsdaten dem Fernmeldegeheimnis und der Provider darf “Dritten keine Angaben über den Fernmeldeverkehr von Teilnehmerinnen und Teilnehmern machen”. Meine Vorratsdaten betreffen jedoch meine Person – und nicht Dritte! Alles andere ist eine, sagen wir es vorsichtig, etwas eigenwillige Auslegung des Fernmeldegeheimnisses – und wir dürfen froh sein, dass die Provider Verbindungen überhaupt durchstellen…

Wir haben unsere ursprünglichen Vorlagen leicht angepasst, um die Argumentation der Provider (wo es denn eine gibt) zu kontern (für alle, die ein “Erstbegehren” stellen möchten). Wer auf das erste Auskunftsbegehren eine unvollständige Antwort erhalten hat, kann mit den folgenden nachfassen:

Swisscom   –    Sunrise   –   Orange

Über Rückmeldungen an office ät digitale-gesellschaft.ch oder über das Kontaktformular freuen wir uns.

 

16. Dezember 2012 Kire

Meine Vorratsdaten – jetzt!

Seit 10 Jahren kennen wir in der Schweiz die Vorratsdatenspeicherung: Provider sind gezwungen, die sogenannten Randdaten aus der Kommunikation für die Behörden aufzuzeichnen. Dazu gehören u.a. Informationen zum Kommunikationspartner, Handystandort, benutzte IP-Adressen im Internet und Zugriffe auf das E-Mail-Postfach.

Die Standortinformationen werden zunehmend auch für Rasterfahndungen verwendet. Damit wird, wer in der Nähe eines Tatortes sein Handy benutzt hat, zum Tatverdächtigen. Die Beweislast wird umgedreht.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Die erhobenen, personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Dies gibt uns die Möglichkeit, über ein Auskunftsbegehren Einsicht in die Daten zu erhalten. Und unsere eigenen Datenspuren nachzuvollziehen.

Noch sperren die Provider. Verweigern die Auskunft. Und verstecken sich hinter dem Fernmeldegeheimnis.

Wir fordern: Unsere Vorratsdaten – jetzt!

Mach mit und reich Dein Auskunftsbegehren noch heute mit uns ein: Vorlage anpassen, Kopie der Identitätskarte beilegen – und ab die Post!

Swisscom   –   Sunrise   –   Orange

Das Adress-Feld ist vorausgefüllt, kann aber für andere Anbieterinnen (Cablecom, M-Budget Mobile etc.) angepasst werden. Dies ist die aktuellere Vorlage vom 16.12.2012, die etwas exakter auf das Fernmeldegesetz eingeht und damit die Argumentation der Provider aus den ersten Antworten kontert. Natürlich gibt es auch die älteren PDF-Formulare noch.

Bitte mach uns dann eine Mitteilung an office ät digitale-gesellschaft.ch oder über das Kontaktformular. Wir werden Dich gerne über die Aktion auf dem Laufenden halten. Gespannt sind wir auch auf die Antwort (gerne auch anonymisiert) von Deinem Provider: Ob Du die Daten (und in welcher Form) erhalten hast. Oder mit welcher Begründung die Auskunft verweigert wurde.

8. November 2012 Kire

Der eigene Fichen Fritz

Wenn Du den Fichen Fritz, der oben rechts aus der Webseite schielt, in Deinen eigenen Webauftritt integrieren möchtest – noch so gerne!

Dazu genügen zwei Zeilen HTML-Code.

Die erste muss in den Header (also irgendwo zwischen <head> und </head>) platziert werden und lädt ein Style Sheet:

<link rel="stylesheet" href="http://www.digitale-gesellschaft.ch/eo/ff.css" type="text/css" />

Die zweite muss in den Body (also möglichst gleich nach <body>) abgelegt werden und stösst die Anzeige an:

<div id="ffct"><a id="ffpeel" href="http://vds.digitale-gesellschaft.ch/" target="_blank" title="Weitere Infos"><img src="http://www.digitale-gesellschaft.ch/eo/ffb.gif" alt="Weitere Infos" /></a></div>

Die Anpassungen werden am besten im Template/Theme/Design vorgenommen, damit der Fichen Fritz gleich aus allen Seiten der Website dem Betrachter in die Stube guckt.

Natürlich können das Style Sheet und die Bilder auch lokal abgelegt werden. Bitte hinterlasse uns doch nach dem Einbau (oder bei Fragen) eine Nachricht an office ät digitale-gesellschaft.ch oder über das Kontaktformular, damit wir Dich kontaktieren können, wenn wir die Kampagne (was geplant ist) ausbauen.

Die Idee und Vorlage stammt ursprünglich vom AK Vorrat.

8. November 2012 Kire


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