Wir freuen uns auf das nächste gemeinsame Mittagessen.
Die Daten für die nächsten Treffen sind:
ausnahmsweise in der zweiten Woche im April:
Im Netzpodcast sprechen wir über die aktuellen netzpolitischen Ereignisse mit Bezug zur Schweiz. Wir ordnen technische und gesellschaftliche Entwicklungen in einer digitalisierten und vernetzten Welt ein. Das Themenspektrum umfasst Datenschutz und Überwachung, freier Zugang zu Informationen, politische Teilhabe, Datensicherheit und Digitale Demokratie. Wir beleuchten die Netzpolitik aus einer kritischen, zivilgesellschaftlichen Perspektive.
In der 41. Folge sprechen Jörg Mäder (Digitalpolitiker, glp), Sven Kohlmeier (Rechtsanwalt) und Erik Schönenberger (Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft) über:
Möglich gemacht hat diesen Podcast die Stiftung Mercator Schweiz, die Technik und Postproduktion finanziert. Für die Postproduktion ist Manuel Stagars zuständig.
Anfangs Januar haben wir im Rahmen der Berichterstattung über die Kabelaufklärung in der Republik den Schriftenwechsel im Verfahren am Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht, der interessante Einblicke in die Überwachungstätigkeiten des Geheimdienstes und des Dienstes für Cyber und elektromagnetische Aktionen (CEA) lieferte. Nun haben wir weitere Stellungnahmen und eine Verfügung des Gerichtes erhalten.
Die sogenannte Kabelaufklärung ist ein wesentlicher Teil der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Mit der Kabelaufklärung kann der Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend erfasst und überwacht werden. Die Kabelaufklärung wurde 2017 mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) in der Schweiz legalisiert.
Die Digitale Gesellschaft führt Beschwerde gegen diese anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführer:innen zunächst das Recht auf Beschwerde verweigert. Mit Urteil vom 1. Dezember 2020 zwang das Bundesgericht das Bundesverwaltungsgericht, sich mit der Beschwerde zu befassen. Das Bundesverwaltungsgericht muss prüfen, ob das «System» der Funk- und Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt und – um einen wirksamen Grundrechtsschutz sicherzustellen – in letzter Konsequenz einzustellen ist.
Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht äusserte sich der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert(er) zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings wurden weite Teile der Antworten nicht parteiöffentlich eingereicht, das heisst, sie sollen geheim gehalten werden. Die Antworten müssen für die Beschwerdeführer:innen im Verfahren jedoch nachvollziehbar sein und überprüft werden können, damit eine effektive Beschwerde überhaupt möglich ist.
Im jüngsten Schriftenwechsel bestätigt sich, was als ausgeleitet wird:
Grenzüberschreitende Signale definiert das CEA wie folgt: Signale welche die geografische Grenze der Schweiz physisch oder logisch überschreiten. Physisch im Sinne von: Das Lichtsignal überquert auf der Glasfaserstrecke die Schweizerische Landesgrenze. Logisch im Sinne von: Der Sender oder Empfänger eines Transport-Protokolls hat eine Destination, die sich nicht in der Schweiz befindet.
Dass damit auch (und vor allem) Traffic von Personen und/oder Diensten in der Schweiz betroffen ist, liegt in der Natur der Sache.
Die Feststellung über das Vorliegen von Informationen über Personen im Inland […] kann hingegen erst später stattfinden, nämlich bei der vertieften Analyse der Daten. Die Analysten des CEA entscheiden, ob die Daten verwendet werden, anonymisieren den Schweiz Bezug und leiten diese weiter. Dies geschieht nur, wenn die Daten nachrichtendienstlich relevante Informationen enthalten und für das Verständnis eines Vorgangs im Ausland notwendig sind.
Allerdings gilt diesbezüglich auch Art. 42 Abs. 3 NDG:
Enthalten die Daten Informationen über Vorgänge im In- oder Ausland, die auf eine konkrete Bedrohung der inneren Sicherheit nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a hinweisen, so leitet der durchführende Dienst sie unverändert an den NDB weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun den Dienst für Cyber und elektromagnetische Aktionen nochmals aufgefordert,
sich im Rahmen seiner Stellungnahme einlässlich und unter Angabe technischer Gegebenheiten zu den Vorbringen der Beschwerdeführenden […] zu äussern und dabei insbesondere auch auf die Funktionsweise und die Eigenheiten des Internets sowie der Übertragung von Signalen über leitungsgebundene Netze (zwischen verschiedenen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen) einzugehen.
Wir sind auf die weiteren Stellungnahmen gespannt und halten auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen:
In der 40. Folge vom Netzpodcast sprechen wir mit Guido Berger live am Winterkongress über Künstliche Intelligenz, die UNO-Konvention zu «Cybercrime», die Aufarbeitung des Angriffs auf die NZZ und geben ein Update zum E-ID-Gesetz. Der Podcast der Digitalen Gesellschaft informiert über die aktuellen netzpolitischen Themen mit Bezug zur Schweiz und ordnet sie ein.
Im Netzpodcast sprechen wir über die aktuellen netzpolitischen Ereignisse mit Bezug zur Schweiz. Wir ordnen technische und gesellschaftliche Entwicklungen in einer digitalisierten und vernetzten Welt ein. Das Themenspektrum umfasst Datenschutz und Überwachung, freier Zugang zu Informationen, politische Teilhabe, Datensicherheit und Digitale Demokratie. Wir beleuchten die Netzpolitik aus einer kritischen, zivilgesellschaftlichen Perspektive.
Die 40. Folge nehmen wir live am Winterkongress der Digitalen Gesellschaft auf und haben einen Spezial-Gäst: Rahel Estermann (Vorstand Digitale Gesellschaft, Generalsekretärin Grüne Schweiz) und Erik Schönenberger (Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft) und Jörg Mäder (Digitalpolitiker, glp) sprechen mit Guido Berger (Leiter Digital-Redaktion, SRF) über:
Möglich gemacht hat diesen Podcast die Stiftung Mercator Schweiz, die Technik und Postproduktion finanziert. Für die Postproduktion ist Manuel Stagars zuständig.
Ende November hat der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft zum neuen E-ID-Gesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. In der Zwischenzeit hat die Rechtskommission des Nationalrats die Vorlage beraten. Nachbesserungen, die wir insbesondere bei den Themen Identitätsprüfung, Überidentifikation und Open-Source-Software gefordert hatten, wurden von der Kommission vorgenommen. Bereits am kommenden Donnerstag wird das Gesetz nun im Rat behandelt.
Die Digitale Gesellschaft hat die gesellschaftliche, politische und technische Debatte zum ersten E-ID-Gesetz eng begleitet und das Referendum sowie die Volksabstimmung massgeblich geprägt. Die Hauptkritikpunkte des Gesetzes betrafen den Zweck und die Herausgeberschaft sowie den mangelnden Datenschutz. Diese Mängel wurden durch die Neuausrichtung des E-ID-Gesetzes behoben.
Jedoch ist der Schutz der Persönlichkeit und der Personendaten im vom Bundesrat im November vorgelegten Entwurf zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) noch unzureichend umgesetzt sowie der Schutz vor Missbrauch der Daten noch unzureichend gewährleistet. Dies betrifft insbesondere die Identitätsprüfung und und die drohende «Überidentifikation» (Art. 22). Zudem ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso der Quellcode der Vertrauensinfrastruktur nicht unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden soll.
Im Januar waren wir nun zur Anhörung in die Rechtskommission des Nationalrats eingeladen, wo wir unsere Anliegen vorbringen konnten. Die Kommission hat entsprechend nachgebessert (Fahne, PDF) und schlägt ihrem Rat einige wichtige Anpassungen vor.
Weiterhin ist zwar auch ein Online-Prozess für die Ausstellung der E-ID vorgesehen. Bei der Ausstellung vor Ort dürfen aber keine biometrischen Daten mehr erhoben werden. Und die biometrischen Daten, die beim Online-Prozess anfallen, dürfen nur noch ausschliesslich zum Zweck der Untersuchung einer Erschleichung einer E-ID aufbewahrt werden.
Zum Thema Überidentifikation gab es zwei Verschärfungen: Nun darf eine E-ID, wenn eine solche nicht gesetzlich vorgesehen ist, nur verlangt werden, wenn sie «für die Zuverlässigkeit der Transaktion unbedingt erforderlich ist; insbesondere um Missbrauch und Identitätsdiebstahl zu verhindern». Zudem soll nun beim Vorweisen der E-ID angezeigt werden, wenn die abfragende Instanz im «Nicht-Vertrauensregister» eingetragen ist.
Weiter wurde in Art. 7 ein Abschnitt eingefügt, der eine ausdrückliche Einwilligung vorsieht, wenn Daten, die beim Ausweisen entstehen, aufbewahrt werden sollen. Und der Quellcode der Vertrauensinfrastruktur soll als Open Source Software freigegeben werden.
Dies sind sehr erfreuliche Verbesserungen; auch wenn man Im Detail sicherlich noch hätte weitergehen können. Nun sind wir auf die Debatte im Nationalrat gespannt. Dieser dürfte den Vorschlägen vom Bundesrat mit den Änderungen der Rechtskommission zustimmen.
Am Freitag und Samstag, 1. und 2. März 2024 fand zum siebten Mal das grosse jährliche Treffen der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz statt. Mehr als 400 Aktivistinnen, Hacker und weitere interessierte Personen befassten sich an der ausverkauften Veranstaltung mit digitalpolitischen Themen rund um Algorithmen, Datensicherheit und Nachhaltigkeit.
Das vielseitige Programm umfasste 30 Diskussionen und Vorträge mit hochkarätigen Teilnehmer:innen. Gleich zu Beginn wurde ein Einblick gegeben in die Regulierungsbestrebungen von Automated Decision-Making Systemen (ADMS) auf Bundes- und Europarat-Ebene. Das Thema wurde in den verschiedensten Facetten in Vorträgen und einem prominent besetzten Podium über den gesamten Kongress hindurch beleuchtet. Von einem Gesamt-Update der Bundesverfassung über operative Datengovernance, das geplante neue E-ID-Gesetz und das elektronische Patient:innen-Dossier waren demokratiepolitische und zivilgesellschaftliche Themen auch an der diesjährigen Ausgabe zentral vertreten.
Ebenso zahlreich die Beiträge zu Datenschutz und Überwachung: Das neue Datenschutz-Konzept der Digitalen Gesellschaft, Revision des Nachrichtendienstgesetz, Surveillance Fédérale & Cryptowars und Predator Files, aber auch Google als Meta-Monopolist und Paketzustelldienste wurden kritisch hinterfragt. Selbstverständlich nicht fehlen durften auch Themen zu Netzwerken, Security, Hard- & Software sowie zur Digitalen Selbstverteidigung.
Der Winterkongress fand dieses Jahr im Casinotheater Winterthur statt. Alle Diskussionen und Vorträge wurden live gestreamt. Die Aufzeichnungen werden in Kürze frei zugänglich online veröffentlicht.
Der Winterkongress war eine Koproduktion der Roten Fabrik und der Digitalen Gesellschaft. Er wird unterstützt vom CCC e.V.. Medienpartnerin ist die Wochenzeitung WOZ. Das Ticketing wird von Ticketpark und Streams/Recordings von chvoc und winkekatze.tv in Zusammenarbeit mit dem c3voc zur Verfügung gestellt. Fotopartnerin war VOLL TOLL.
Die Fotos dürfen zu unkommerziellen Zwecken und von Medien unter Angabe der Quelle «Bild: Manuel Lopez» übernommen werden.
Wir alle stehen ohne Anlass und Verdacht unter Beobachtung. Mit der sogenannten Kabelaufklärung verletzen der Bundesrat, der Geheimdienst und die Armee unsere Grundrechte. Das entsprechende Gesetz soll noch dieses Jahr revidiert werden, der Geheimdienst weitere Kompetenzen erhalten. Wir wollen das Gegenteil.
Unterschreibe die Petition zur Abschaffung der Kabelaufklärung!
Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. In einem Gerichtsverfahren zeigten Geschädigte aus ihrem Umfeld auf, dass nicht nur inländische Kommunikation davon betroffen ist. Zudem gab der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) dabei zu, dass die so gesammelten Daten durch Armee und Geheimdienst für nachträgliche Durchsuchungen gespeichert werden.
Dies widerspricht den Versprechungen von Bundesrat und anderen Behörden im Abstimmungskampf, als das neue Nachrichtendienstgesetz 2016 angenommen und damit die Kabelaufklärung legalisiert wurde. Damals hiess es, «dass eine flächendeckende Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen ist». Immer wieder wurde betont, die Kabelaufklärung sei ein Mittel der Auslandsaufklärung. Da jedoch die grosse Mehrheit der Internetkommunikation in der Schweiz über ausländische Server und Netzwerke läuft, sind wir alle von dieser Überwachung betroffen.
«Glauben Sie wirklich, dass wir in einem totalitären Staat leben, in dem der Nachrichtendienst die Kommunikation aller Bürger ausspioniert?»
Geheimdienstchef Christian Dussey im Tagesanzeiger vom 25.1.2023
Sieben Jahre nach dessen Inkraftsetzung und etwas mehr als dreissig Jahren nach dem Fichenskandal will der Bundesrat die Überwachungs- und Datenerfassungs-Kompetenzen des NDG massiv ausbauen. Dagegen wehrte sich die Digitale Gesellschaft in ihrer Vernehmlassungsantwort im September 2022. Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft dem Parlament voraussichtlich dieses Jahr vorlegen.
Zusammen mit Campax fordern wir nun mit einer Petition, dass die Massenüberwachung mittels Kabelaufklärung in der kommenden Revision abgeschafft wird. Sie ist unter falschem Vorwand eingeführt worden und verstösst gegen die Grundrechte. Wir alle stehen ohne Anlass und Verdacht unter Beobachtung. Wir leben zum Glück nicht in einem totalitären Staat. Solch totalitäre Tendenzen haben in einer Demokratie keinen Platz.
Unterschreibe die Petition zur Abschaffung der Kabelaufklärung!
Im Netzpodcast sprechen wir über die aktuellen netzpolitischen Ereignisse mit Bezug zur Schweiz. Wir ordnen technische und gesellschaftliche Entwicklungen in einer digitalisierten und vernetzten Welt ein. Das Themenspektrum umfasst Datenschutz und Überwachung, freier Zugang zu Informationen, politische Teilhabe, Datensicherheit und Digitale Demokratie. Wir beleuchten die Netzpolitik aus einer kritischen, zivilgesellschaftlichen Perspektive.
In 39. Folge haben wir ein Spezial-Thema und eine Spezial-Gästin. Rahel Estermann (Vorstand Digitale Gesellschaft, Generalsekretärin Grüne Schweiz) und Erik Schönenberger (Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft) sprechen mit der Techjournalistin Adrienne Fichter über die Artikel-Serie «Surveillance fédérale». Diese ist im Januar 2024 in der Republik erschienen und hat für ziemlich viel Aufsehen gesorgt. Die Unterthemen sind entsprechend:
Möglich gemacht hat diesen Podcast die Stiftung Mercator Schweiz, die Technik und Postproduktion finanziert. Für die Postproduktion ist Manuel Stagars zuständig.
Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zur interkantonalen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme eingereicht. Wir kritisieren die Schaffung eines schweizweiten Polizeidatenraums und lehnen die Vereinbarung ab.
Die Vereinbarung, welche auf Arbeiten der KKJPD basiert, will eine effiziente Zusammenarbeit der polizeilichen Behörden der Kantone und Gemeinden und dem Bund (Vereinbarung, Bericht). Zu diesem Zweck soll der interkantonale Austausch polizeilicher Daten und der Betrieb gemeinsamer Datenbanksysteme ermöglicht werden. Das Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung eines schweizweiten Polizeidatenraums. Mit der polizeilichen Abfrageplattform POLAP von kantonalen, nationalen und internationalen Polizeidaten sollen mit einer einzigen online Abfrage Informationen aus allen angeschlossenen Systemen der Kantone, des Bundes und auch auf internationaler Ebene standardisiert und parallel abgerufen werden können.
Während damit vermeintlich Terrorismus und Schwerstkriminalität bekämpft werden sollen, sieht die Vereinbarung keine Beschränkung auf schwere Verbrechen vor. So können im schweizweiten Polizeidatenraum Daten bereits für Verkehrskontrollen im Abrufverfahren ausgetauscht werden. Der Anwendungsbereich und die Zwecke zur Datenbearbeitung bleiben viel zu offen und unbestimmt. Auch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisierte in einem Interview der NZZ, dass es jeder Verhältnismässigkeit widerspreche, Daten über Bagatelldelikte auf Vorrat zentral zu bearbeiten. Er spricht von «rechtsstaatlicher Ignoranz», wobei unsere Staatsidee mit Prinzipien wie der Gewaltenteilung oder dem Föderalismus auf Kosten eines «zentralen Datensilos» geopfert werden. Laut dem EDÖB braucht es keine weitere Zentralisierung oder Verknüpfung von Polizeidatenbanken. Stattdessen sei eine Digitalisierung der Amtshilfe nötig, sodass Polizeibehörden ihre Gesuche online stellen können und diese in Standardsituationen automatisiert genehmigt werden können. Wir befürworten die Position des EDÖB.
Der geplante Ausbau des automatisierten Informationsaustausches sowie das Abrufverfahren, durch welche Polizist:innen nahezu uneingeschränkt Zugriff auf schweizweite und sogar internationale Datenbanken erhalten, ist sowohl aus grundrechtlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive kritisch zu beurteilen. Das Ziel einer effizienteren Zusammenarbeit der Polizeibehörden und weiterer Behörden darf nicht zulasten der Grundrechte und des Datenschutzes erfolgen.
Weiterführende Informationen
Die Themen der Februarausgabe sind:
Im vergangenen Jahr hat die Digitale Gesellschaft bedeutende Arbeit geleistet, darunter die Einführung eines neuen Datenschutz-Konzeptes, erfolgreiche Kampagnen gegen Gesichtserkennung und Überwachung in Bahnhöfen, sowie die Aktualisierung des Online-Generators für Datenauskunftsbegehren. Zudem wurde nach mehrjähriger Pause erstmals wieder «Jugend hackt» in der Schweiz durchgeführt, was auf grosses Interesse stiess und vielversprechende Projekte hervorbrachte. Unser Verein zählt mittlerweile über 1’000 Mitglieder, die das Erreichte ermöglicht haben, und wir freuen uns darauf, auch im Jahr 2024 gemeinsam grosses in Angriff zu nehmen, um unser aller Grundrechte im digitalen Raum zu verteidigen.
Der achte Jahresbericht wurde erstmals rein online publiziert.
Vor einem Monat haben wir auf Campax eine Petition gestartet, die von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS und damit oberste Chefin des NDB, fordert, die Kabelaufklärung mit der kommenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes abzuschaffen. Weitere Unterzeichnende sind gesucht, um dem Unmut über die verdachtsunabhängige Massenüberwachungspraktik Nachdruck zu verleihen!
In unserer jüngsten Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes über die Kantonspolizei im Kanton Freiburg kritisieren wir die neuen staatlichen Überwachungsmassnahmen wie Audio- und Videoüberwachung im öffentlichen Raum, automatische Fahrzeugfahndung und Bodycams. Es fehlen angemessene Kontrollmechanismen für den Datenaustausch und die Datenbearbeitung, was zu erheblichen Datenschutzrisiken und Grundrechtseingriffen führt.
Die Begründung für diese Massnahmen basiert lediglich auf pauschalen Verweisen auf technologische Fortschritte und «zunehmende Kriminalität», ohne einen tatsächlichen Bedarf nachzuweisen. Die Digitale Gesellschaft lehnt die Teilrevision aus all diesen Gründen als unverhältnismässig ab.
Die volle Stellungnahme findet ihr online.
Kommende Woche ist es soweit: Wir freuen uns, den diesjährigen Winterkongress erstmals im Casinotheater in Winterthur zu veranstalten. Eine bunte Palette von rund zwei Dutzend Vorträgen und Workshops klären auf und laden zum Nachdenken ein rund um die Themenkomplexe Ethik, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft, Recht und Politik, Netzwerke, Security, Hard- und Software sowie Digitale Selbstverteidigung.
Auftakt ist am Freitagabend 1. März 2024 um 19.00 Uhr. Am Samstag 2. März um 11.00 Uhr geht es dann weiter mit der Keynote von Mascha Kurpicz-Briki zum Thema «Künstliche Intelligenz: Von der Theorie zur Praxis».
Die Platzzahl ist beschränkt. Wer dabei sein möchte, schnappt sich eines der verbleibenden Tickets!
Am Donnerstag, 21. März 2024 sprechen wir über Künstliche Intelligenz und Überwachung am Arbeitsplatz.
Eine aktuelle Studie der Universität St. Gallen, die von AlgorithmWatchCH und der Gewerkschaft syndicom in Auftrag gegeben wurde, warnt nun auch vor neuen Risiken, die sich am Arbeitsplatz stellen. Wie können wir diese Risiken eindämmen? Inwiefern können algorithmische Systeme die menschliche Arbeit fördern ohne sie zu kontrollieren oder Schaden anzurichten? Am Netzpolitischen Abend erklärt uns Daniel Hügli (syndicom), welche Chancen und Risiken mit dem algorithmischen Wandel auf die Arbeitswelt zukommen, und welche Rolle die Mitarbeitenden dabei einnehmen können.
Ab 19.00 Uhr öffnet die Bar, das Programm startet um 19.30 Uhr mit einer Einführung, gefolgt von einer moderierten Diskussion. Sei dabei, lass dich inspirieren und tausche dich bei einem Getränk mit anderen Interessierten aus. Einführung und Diskussion werden auch live übertragen.
Alle Hände voll zu tun, aber ein, zwei Ohren frei? Aktuelles aus der Netzpolitik mit Bezug zur Schweiz liefert der Netzpodcast. In der neusten Folge mit den vertrauten Stimmen von Rahel Estermann, Jörg Mäder und Erik Schönenberger zu den Themen:
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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)