Inhalt
- Allgemeines zum neuen Nachrichtendienstgesetz
- Besondere Informationsbeschaffung
- Schlussbetrachtung
Digitale Gesellschaft
Die gemeinnützige Organisation informiert und berät zu Konsumenten- und Rechtsfragen im digitalen Raum, schätzt Technologiefolgen ab hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte und bietet Dienste, Software-Projekte und Workshops zur «digitalen Selbstverteidigung» an.
Die Digitale Gesellschaft kämpft für unsere Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt.
Nachrichtendienstgesetz (NDG)
- Gesetzliche Grundlage für den Schweizer Geheimdienst
- Regelt auch die Mitwirkungspflichten Dritter
- Betrifft die sogenannte präventive Überwachung
- Ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat
Allgemein (I)
- Entschädigungen für Spitzel
- Ausstatten mit Tarnidentitäten
- Weitergabe von Informationen an die Polizei
- Tätigkeitsverbot (bestehend)
- Organisationsverbot
Allgemein (II)
- Kein Auskunftsrecht für Betroffene
- Eingeschrankte Mitteilungspflicht nach Ende der Überwachung
- Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip
Auskunfts- und Stillschweigepflicht
- Für Behörden (inkl. der Finma)
- «Organisationen mit öffentlichen Aufgaben»
- Spitäler, Schulen, Post, SBB
- Private Transportunternehmen, Autovermietungen
- BetreiberInnen von «Sicherheitsinfrastrukturen»
- Zugriff auf die Aufzeichnungen von Videokameras
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nach BÜPF
- Angeordnete Echtzeitüberwachung
- Rückwirkende Überwachung (Vorratsdatenspeicherung)
- Rasterfahndung durch Antennensuchlauf
- Unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre, da alle
Menschen unterschiedslos betroffen sind
- Beschwerde der Digitalen Gesellschaft ist am
Bundesverwaltungsgericht hängig
Quelle: Kapo VD
Quelle: Kapo VD
Quelle: Kapo VD
Quelle: Kapo VD
Informationsbeschaffung
- IMSI-Catcher
- Unsichtbare Ausweiskontrolle via Mobiltelefon
- GPS-Systeme zur Ortung
- Kameras, Mikrofone und Wanzen auch in Privaträumen
- Eindringen in Computersysteme und -Netzwerke
- Hausdurchsuchungen
Straatstrojaner undOnline-Durchsuchung (I)
- Behörden haben Interesse an Sicherheitslücken und schwacher Antiviren-Software
- Behörden finanzieren Schwarzmarkt für Sicherheitslücken indirekt mit
Straatstrojaner undOnline-Durchsuchung (II)
- Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung
- Recht auf Geheimsphäre ist Teil der Menschenwürde
- Krankheiten, Sexualleben, Gedanken- & Gefühlswelt
- Dieser unantastbare Bereich privater Lebensgestaltung ist dem staatlichen Zugriff weitgehend verschlossen
Kabelaufklärung
- Massenüberwachung des «grenzüberschreitenden» Internetverkehrs nach Stichworten
- Verwandt mit dem Überwachungsprogramm Tempora von GCHQ & NSA
- Ausgeführt durch das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Armee
Geheimdienst (I)
- Geheimdienstlich beschaffte Informationen dürf(t)en vor Gericht nicht verwendet werden
- Spionage, Spionageabwehr und Informationshandel mit fremden Geheimdiensten führt zu einem Zielkonflikt
Geheimdienst (II)
- Für die Verfolgung von Straftaten oder die Ermittlung bei einem Verdacht auf eine strafbare Handlung sind die Polizeibehörden zustandig
- Überwachung ohne konkreten Straftatverdacht ist unverhältnismässig
Die Abstimmung zum
neuen Nachrichtendienstgesetz
findet am 25. September 2016 statt.
Digitale Gesellschaft
4000 Basel
Schweiz
Konto CH15 0900 0000 6117 7451 1