Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig. Um die rechtsstaatliche Alternative «Quick Freeze» durchzusetzen und damit die Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23'000 Franken.
Anstatt die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen, will sie der Bundesrat am Parlament vorbei massiv ausbauen. Dagegen wehren wir uns, auch mit einer Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dabei gäbe es mit «Quick Freeze» eine valable Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Um sie durchzusetzen und damit die Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23’000 Franken.
In der Schweiz sind alle Internet- und Mobilfunkanbieter verpflichtet, das Kommunikationsverhalten und die Bewegungsdaten ihrer Kund:innen aufzuzeichnen. Die Daten darüber, wer wann mit wem von wo aus und wie lange kommuniziert hat, müssen für die Strafverfolgungsbehörden und den Geheimdienst für sechs Monate gespeichert werden. Diese Daten werden über uns alle gesammelt – ohne Anlass und Verdacht. Davon betroffen sind selbst Journalist:innen, Ärzt:innen und Anwält:innen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen.
Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig
Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Viele Länder, internationale Gerichte und wissenschaftliche Institute haben dies mehrmals bekräftigt. Auch der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich bereits 2014 kritisch dazu.
Damals erhob die Digitale Gesellschaft Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz. Am Bundesgericht wurde diese 2018 – im Widerspruch zur internationalen Rechtsprechung – abgewiesen. Die Beschwerde wurde deshalb zum EGMR weitergezogen. Nach sieben Jahren Wartezeit rechnen wir mit einem baldigen Entscheid mit entsprechend guten Chancen, dass sie gutgeheissen wird.
Verschärfung geplant
Doch anstatt die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung einzudämmen, will der Bundesrat am Parlament vorbei die Überwachungspflichten nochmals massiv ausweiten. Bereits ab 5’000 Nutzer:innen sollen Anbieterinnen von E-Mail-, Messaging- oder auch Diensten für das Teilen von Dokumenten umfangreiche Identifikations- und Überwachungspflichten erfüllen müssen. Diese neu definierte Schwelle sorgt dafür, dass faktisch alle Anbieter:innen von Kommunikationsdienstleistungen in der Schweiz zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen wären.
Nebst den Unternehmen sind auch Non-Profit-Organisationen und Open-Source-Projekte von der Verschärfung betroffen. Unternehmen, die datenschutzfreundliche Dienste anbieten, werden durch die neuen Schwellenwerte und Pflichten gar aus der Schweiz gedrängt. Die Digitale Gesellschaft hat eine scharfe Stellungnahme gegen die Revision verfasst. Aber auch sämtliche grossen Parteien, zahlreiche Verbände und die Wirtschaft lehnen das Vorhaben klar ab. Die Zivilgesellschaft hat sich zudem gegen diese Verschärfung organisiert: Am 14. August 2025 übergaben wir dem Bundesrat eine entsprechende Petition, die von über 15’000 Personen unterschrieben wurde.
«Quick Freeze» als Alternative
Zur Strafverfolgung sollen auch digitale Daten verwendet werden können. Doch dafür ist es nicht nötig, alle Menschen in der Schweiz pauschal zu verdächtigen, kriminell zu sein, indem alle Daten anlasslos und ohne Verdacht gespeichert werden. Die Bearbeitung der Daten muss sich vielmehr auf die erforderlichen und verhältnismässigen Zwecke beschränken und verhältnismässig erfolgen.
Mit dem «Quick Freeze» steht eine wirksame Alternative zur Vorratsdatenspeicherung zur Verfügung. Damit können Strafverfolgungsbehörden bei ausgewählten schweren Straftaten im Einzelfall veranlassen, dass Daten über tatverdächtige Personen durch ein Unternehmen nicht gelöscht oder anonymisiert werden. Die Daten werden «schockgefroren», also sofort und vorsorglich gesichert, um in einem Strafverfahren verwendet werden zu können. Dieser Eingriff in die Grund- und Menschenrechte der einzelnen betroffenen Personen darf dabei nur mit einem richterlichen Beschluss unter Wahrung der Justizöffentlichkeit möglich sein.
Mit dem Sicherheitspaket wurde in Österreich bereits 2018 «Quick Freeze» für Videoüberwachungen im öffentlichen Raum eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte. Angelehnt an diesen Erfahrungen hat die Digitale Gesellschaft ein Positionspapier ausgearbeitet, um «Quick Freeze» als rechtsstaatliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz bekannt zu machen.
Wir brauchen dich!
Wir wollen nicht abwarten, bis wir Recht bekommen, sondern schon jetzt dafür sorgen, dass die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung durch «Quick Freeze» abgelöst wird. Wir sind bereits beim Bund vorstellig geworden und verfolgen, ob der Bundesrat an den geplanten Verschärfungen festhält. Wir werden nicht lockerlassen und für die nachhaltige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung kämpfen.
Denn selbst wenn der Bundesrat auf die geplanten Verschärfungen verzichtet, bleibt die Vorratsdatenspeicherung in der heutigen Form bestehen. Um diese nachhaltig abzuschaffen, braucht es einen langen Atem und viele Diskussionen mit den Behörden und dem Parlament sowie viel Öffentlichkeitsarbeit. Dies alles ist aufwändig und kostet Geld: Für die Umsetzung der Kampagne fehlen uns 19’690 Franken. Zusammen mit 3’310 Franken für dieses Crowdfunding wollen wir insgesamt 23’000 Franken sammeln.