Leistungsschutzrecht

«Copyright Symbols» – Mike Seyfang,
CC BY 2.0

In der Debatte zum Urheberrecht 2019 wurde im Ständerat überraschend ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage beschlossen. In der Folge wurde in kürzester Zeit eine Allianz gegründet, die sich mit aller Kraft und erfolgreich gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrte. Leider war der Erfolg nur von kurzer Dauer: Bereits während der Debatte wurde der Bundesrat beauftragt, die weltweite Entwicklung zu beobachten. Ein entsprechender Bericht liegt vor – und es droht 2023 erneut eine Linksteuer eingeführt zu werden.

Linksteuer

Der Rückgang der Einnahmen bei klassischen Medien, sowohl in der Werbung wie auch der Abonnements, ist ein grosses Problem. Die Entkopplung von Inseraten und Journalismus wurde durch die Medienverlage jedoch massgeblich selbst herbeigeführt, indem sie das lukrative Kleinanzeigen-Geschäft in separate Unternehmen überführt haben. Die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage, einer Linksteuer, führt in vielerlei Hinsicht in die Irre.

So wird argumentiert, dass die grossen Plattformen, wie insbesondere Google (Search und News) und Facebook, journalistische Inhalte ungefragt «übernehmen» würden. Diese sind jedoch, wie alle anderen Inhalte auch, urheberrechtlich geschützt. Es können bereits nach heutigem Recht, keine Inhalte ohne Einwilligung des Rechteinhabers übernommen werden. Verlinken bedeutet zudem nicht übernehmen. Die Behauptung der Verlage, dass ihre Inhalte ungefragt übernommen oder verwendet werden, ist falsch.

Die Link-Vorschauen und die sogenannten Snippets sind komplett durch die Rechteinhaber konfigurierbar. Die Verlage können entscheiden, ob solche Snippets angezeigt werden, welchen und wie viel Text diese Vorschauen beinhalten, sowie ob und welches Vorschaubild angezeigt werden soll. Eine Zwangslizenz für Anreisstexte oder Links würde den Tech-Konzernen entweder nicht schaden (resp. gar ihr Monopol fördern) – oder sie würden, wie beispielsweise in Spanien den Dienst Google News einstellen.

Würde es zu Zwangsabgaben kommen, so würden pro Link insgesamt ein paar Rappen zusammenkommen, welche die Journalist:innen, insbesondere in kleinen und Lokal-Redaktionen, nicht substantiell unterstützen, sondern auch hier eine Konzentration (und den Fokus auf Quantität anstatt Qualität) fördern würde. Aktuell ist der Markt für digitale Nachrichteninhalte eine Win-Win-Situation: Nutzer:innen finden die Nachrichteninhalte auf Plattformen während dem Verlage Reichweite und Traffic erhalten, den sie monetarisieren können.

Das Leistungsschutzrecht löst das Problem der internationalen Steueroptimierung durch globale Konzerne hingegen nicht. Ein allfälliges Besteuerungsproblem kann nicht mit dem Urheberrecht gelöst werden. Ein möglicher Ansatz wären eine globale Mindeststeuer oder die Besteuerung von Werbung.

Eine Besteuerung von Links würde die öffentliche Debatte verhindern, indem nicht mehr frei über Inhalte auf Medienseiten (inkl. Zitat und Link) gesprochen werden könnte. Wobei der grösste Teil der von den Plattformen angezeigten Links nicht auf journalistische Inhalte verweisen, was bedeutet, dass der grösste Teil der Werbeumsätze dieser Plattformen nicht in einem journalistischen Umfeld stattfindet.

Links sind ein wesentliches Merkmal – wenn nicht die Grundlage überhaupt – des Internets. Eine Besteuerung würde nicht nur die öffentliche Debatte sonder auch das Innovationspotential der Gesellschaft und der Wirtschaft massiv reduzieren.

Parlamentarische Debatte und digitale Zivilgesellschaft

Das Parlament stellte 2019 seine Bemühungen zu einem Leistungsschutzrecht aufgrund der Kritik aus der Zivilgesellschaft sowie der Digitalen Gesellschaft vorerst ein. Stattdessen beauftragte es einen Bericht über die mögliche Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts u.a. anhand der Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten. Der Bericht (PDF) erschien Ende 2021. Aufgrund dieses Berichts hat der Bundesrat beschlossen, die gesetzlichen Grundlagen für ein Leistungsschutzrecht ausarbeiten zu lassen. Damit wird erneut eine Diskussion über etwas geführt, worüber sich die Politik im mühselig geschnürten AGUR12-Kompromiss bereits einig war.

Der Bericht ist aus verschiedenen Gründen problematisch und arbeitet das Thema nicht umfassend auf. So wird behauptet, es gäbe substanzielle Erfahrungen aus der EU, obwohl erst vier der 27 Mitgliedsstaaten ein Leistungsschutzrecht überhaupt erst eingeführt haben. Zudem fehlen Erkenntnisse, die einen tatsächlichen Beitrag des Leistungsschutzrechts zur wirtschaftlichen Stabilisierung journalistischer Arbeit in Europa nahelegen würden.

Die Digitale Gesellschaft setzt sich für ein faires Urheberrecht und einen unabhängigen Journalismus ein. Entsprechend wird sie sich aktiv an den politischen Debatten beteiligen und sich vehement gegen eine Regulierung von Links und Snippets wehren. Eine staatliche, gerechte Medienförderung muss in einer eigenen Vorlage demokratisch legitimiert werden.


Stellungnahme

Leistungsschutzrecht – Keine Lösung, viele Probleme

Leistungsschutzrecht – Keine Lösung, viele Probleme

In ihrer Vernehmlassung zur Urheberrechtsreform lehnt die Digitale Gesellschaft die Einführung eines Leistungsschutzrechtes (LSR) für Medienverlage entschieden ab und empfiehlt dem Bundesrat, den Prozess abzubrechen. Das geplante Gesetzesvorhaben kann den demokratierelevanten Journalismus nicht fördern, gefährdet den Medienstandort Schweiz und führt zu einer weiteren Konzentration der Medienbranche. Die vorgesehene Beteiligung der Urheber:innen an den Einnahmen ist systematisch problematisch und begünstigt die Ungleichbehandlungen verschiedener Kategorien von Mitwirkenden.

Regulierungsfolgenabschätzung

Was soll durch das Leistungsschutzrecht besteuert werden?

Was soll durch das Leistungsschutzrecht besteuert werden?

Bereits länger befürchtet hat der Bundesrat in der vergangenen Woche seine Pläne für ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage präsentiert und eine Vernehmlassung (Vorentwurf, Bericht) gestartet. Was ein Leistungsschutzrecht für den Qualitätsjournalismus in der Schweiz bedeutet, haben wir bereits beleuchtet. Doch was wird nun tatsächlich besteuert?

Donnerstag, 25. Mai 2023 – Karl der Grosse

Netzpolitischer Abend zum Thema «Leistungsschutzrecht»

Netzpolitischer Abend zum Thema «Leistungsschutzrecht»

Einmal im Monat treffen sich Hacker, Aktivistinnen und Interessierte zum Netzpolitischen Abend im Debattierhaus Karl der Grosse, um sich zu den Themen rund um Informationstechnologie, der Vernetzung und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft auszutauschen. Am Donnerstag, 25. Mai 2023 sprechen wir über das «Leistungsschutzrecht».

Befreite Dokumente

BAKOM-Mediendialog zum Leistungsschutzrecht

BAKOM-Mediendialog zum Leistungsschutzrecht

Während einem Jahr fand auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und organisiert vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein «Mediendialog» statt. Dabei wurde – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – über ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage diskutiert. Zu einem gemeinsamen Positionspapier kam es nicht. Wir veröffentlichen die Dokumente.

Leistungsschutzrecht

Geschenk des Bundesrats an die Verleger

Geschenk des Bundesrats an die Verleger

Der Bundesrat hat Ende 2021 entschieden, eine Vorlage für ein Leistungsschutzrecht ausarbeiten zu lassen. Damit erfüllte er den Verlegern einen lange gehegten Wunsch. Diese erhoffen sich substanzielle Einnahmen, die sie dank des neuen Gesetzes dereinst bei Google und Facebook eintreiben können. Doch der Bericht, auf den sich der Bundesrat stützt, taugt schlecht als Grundlage für den getroffenen Entscheid.

Zivilgesellschaft wirkt

Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz

Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz

Im Februar hatte die zuständige Ständeratskommission in der Debatte zum Urheberrecht überraschend ein Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. In der Folge hat sich in kürzester Zeit eine Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz gegründet, die sich mit aller Kraft gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrt. Gestern hat die Kommission nun beschlossen, auf das Vorhaben zu verzichten.

Urheberrecht

Kommentar zum Leistungsschutzrecht und zur Vergütungspflicht

Kommentar zum Leistungsschutzrecht und zur Vergütungspflicht

Im Februar hatte die zuständige Ständeratskommission überraschend ein Leistungsschutzrecht für die Schweiz beschlossen. Nach öffentlichen Protesten wurde das Geschäft vom Ständerat vor zwei Wochen zurück in die Kommission gewiesen. Nun nimmt diese die Beratung bereits in dieser Woche wieder auf. Gemeinsam mit der Allianz für ein faires Urheberrecht lehnen wir ein Leistungsschutzrecht ab.