
KoS, CC BY-SA 3.0
Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die an den internationalen Glasfaserkabeln ansetzt. Sie wurde in der Schweiz 2017 mit dem neue Nachrichtendienstgesetz legalisiert und ermöglicht dem Geheimdienst das stichwortartige Durchsuchen der Telekommunikation. Die Digitale Gesellschaft hat gegen diese Massenüberwachung eine strategische Klage eingereicht.
Kabelaufklärung ist Massenüberwachung. Sie ermöglicht dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB; Geheimdienst der Schweiz) das stichwortartige Durchsuchen der gesamten unverschlüsselten Telekommunikation, die über internationale Glasfaserkabel läuft. Die meiste Internet-Kommunikation der Schweizer Bevölkerung führt über ausländische Server und Netzwerke. Somit sind alle Menschen von dieser Überwachung betroffen, die sich in der Schweiz befinden und sich im Internet bewegen.
Die Digitale Gesellschaft hat die Fragen rund um die Umsetzung und der Wirkung/Funktion der Kabelaufklärung zusammengefasst. Ebenso erstellte sie eine Kurzanleitung zur digitalen Selbstverteidigung, welche einfache und praktische Tipps aufzeigt, wie man sich vor Überwachung weitgehend schützen kann.
Die Kabelaufklärung wird vom NDB zurzeit eingesetzt, wie es 2019 im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) offiziell bestätigt wurde.
Bereits 2017 reichte die Digitale Gesellschaft gemeinsam mit sieben Privatpersonen eine Beschwerde gegen die Kabelaufklärung ein. Nachdem 2020 das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen hat, muss das Bundesverwaltungsgericht nun untersuchen, ob die Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt, und ob letztlich eine Einstellung der Massenüberwachung mittels Kabelaufklärung für einen wirksamen Grundrechtsschutz nötig ist.