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Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose Massenüberwachung, die an den internationalen Glasfaserkabeln ansetzt. Sie wurde in der Schweiz 2017 mit dem neue Nachrichtendienstgesetz legalisiert und ermöglicht dem Geheimdienst das stichwortartige Durchsuchen der Telekommunikation. Die Digitale Gesellschaft hat gegen diese Massenüberwachung eine strategische Klage eingereicht.
Kabelaufklärung ist Massenüberwachung. Sie ermöglicht dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB; Geheimdienst der Schweiz) das stichwortartige Durchsuchen der gesamten unverschlüsselten Telekommunikation, die über internationale Glasfaserkabel läuft. Die meiste Internet-Kommunikation der Schweizer Bevölkerung führt über ausländische Server und Netzwerke. Somit sind alle Menschen von dieser Überwachung betroffen, die sich in der Schweiz befinden und sich im Internet bewegen.
Die Digitale Gesellschaft hat die Fragen rund um die Umsetzung und der Wirkung/Funktion der Kabelaufklärung zusammengefasst. Ebenso erstellte sie eine Kurzanleitung zur digitalen Selbstverteidigung, welche einfache und praktische Tipps aufzeigt, wie man sich vor Überwachung weitgehend schützen kann.
Die Kabelaufklärung wird vom NDB zurzeit eingesetzt, wie es 2019 im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) offiziell bestätigt wurde.
Bereits 2017 reichte die Digitale Gesellschaft gemeinsam mit sieben Privatpersonen eine Beschwerde gegen die Kabelaufklärung ein. Nachdem 2020 das Schweizer Bundesgericht die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen hat, muss das Bundesverwaltungsgericht nun untersuchen, ob die Kabelaufklärung die Grundrechte der Betroffenen verletzt, und ob letztlich eine Einstellung der Massenüberwachung mittels Kabelaufklärung für einen wirksamen Grundrechtsschutz nötig ist.
Weiterführende Informationen:
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 23.3.2023
- Fragenkatalog und Antwort des Nachrichtendienst des Bundes vom 11.11.2022
- Fragenkatalog und Antwort vom Zentrum für Elektr. Operationen vom 10.11.2022
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 19. Oktober 2022
- Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2022
- Stellungnahme des Nachrichtendienstes vom 18. August 2022
- Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft vom 7. Januar 2022
- Stellungnahme des Nachrichtendienstes vom 14. September 2021
- Beweisanträge an das Bundesverwaltungsgericht vom 10. Mai 2021
- Bundesgerichtsurteil vom 1. Dezember 2020
- Allgemeine Informationen zur Kabelaufklärung
Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht
Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel.
Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten
Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.
Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück
Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.
Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Massenüberwachung gut
Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst
Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.
Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht:
Edward Snowden stellt sich als Fachperson zur Verfügung
Die Kabelaufklärung ist eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung durch den Geheimdienst. In seiner Antwort bestreitet der Geheimdienst die detaillierte Darstellung der Digitalen Gesellschaft pauschal. Er geht nicht weiter auf die beschriebene Internet-Architektur ein. Wir fordern daher, ein Gutachten bei einer Fachperson einzuholen. Der ehemalige CIA-Spezialist und Whistleblower Edward Snowden würde sich als Fachperson für eine Befragung vor Bundesgericht zur Verfügung stellen.
Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.
Faktenblatt und Illustration zur «Kabelaufklärung»
Mit der Kabelaufklärung will der Nachrichtendienst des Bundes die Telekommunikationsverbindungen, welche von der Schweiz ins Ausland führen, nach definierten Stichworten durchsuchen. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führt, sind wir alle von dieser Massenüberwachung betroffen. Wie wird… mehr