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Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert das Urteil zur Funk- und Kabelaufklärung – es wird damit rechtskräftig. Das Bundesverwaltungs­gericht erklärte die Massenüberwachung als verfassungs- und EMRK-widrig, erlaubt aber eine fünfjährige Übergangsfrist, in der sie vorerst weiterläuft. Der Bund will das Nachrichtendienstgesetz in dieser Zeit revidieren. Wir werden die Revision äussert kritisch begleiten.

Massenüberwachung: Abhörstationen und -aktionen in der Schweiz

Massenüberwachung: Abhörstationen und -aktionen in der Schweiz

Abhörstation Leuk, Verestar, nun Signalhorn AG Bereits im Jahr 2000 beim Verkauf einer Satelliten-Bodenstation von Swisscom an die US-amerikanische Gesellschaft Verestar gab es Bedenken wegen möglicher Spionage. Diese Station in Leuk (Oberwallis) hat sich Gelände und Infrastruktur mit dem Abhörsystem… mehr