Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF)

Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen

Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen

Die zuständige Überwachungsbehörde in der Schweiz verweigert die Einsicht in amtliche Dokumente und verschliesst sich der Transparenz – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Leider ist dies kein Einzelfall. Dagegen haben wir eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.