Eine Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung darf nicht zulasten des Datenschutzes und der Grundrechte erfolgen
Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum Konsultationspapier betreffend die Handlungsoptionen der Schweiz im Bereich des grenzüberschreitenden Zugriffs auf elektronische Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren eingereicht. Anders als das Bundesamt für Justiz (BJ) sehen wir vorerst keinen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Denn die Systeme der Schweiz und der EU sind gar nicht miteinander kompatibel. Wir bevorzugen daher die Handlungsoption «Wait and See». Eine Effizienzsteigerung in der Strafverfolgung darf nicht zulasten des Datenschutzes und der Grundrechte erfolgen. Eine Alternative sehen wir in einer Beschleunigung des Rechtshilfeverfahrens.