Intransparent und grundrechtswidrig: Das Datenauskunftsrecht beim Nachrichtendienst
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) revidieren und hat dazu Ende Januar die Botschaft verabschiedet. Anstatt sich bestehenden Problemen zu widmen, sollen die Kompetenzen des NDB ausgeweitet werden. Nicht Teil der Revision ist das Datenauskunftsrecht gemäss Art. 63 NDG. Dies bedauern wir ausdrücklich. Aufgrund seiner intransparenten und grundrechtswidrigen Ausgestaltung, die zu absurden Situationen führt, sehen wir diesbezüglich seit jeher Handlungsbedarf. Die nachrichtendienstliche Tätigkeit muss grundrechtskonform und nachvollziehbar sein. Wir zeigen anhand der problematischen Aspekte des Auskunftsrechts auf, weshalb eine Revision in diesem Bereich überfällig ist.









