Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig. Um die rechtsstaatliche Alternative «Quick Freeze» durchzusetzen und damit die Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23'000 Franken.

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Update Dezember 2024

Newsletter zu Sei Teil unserer Zukunft, E-ID, Quick Freeze statt Massenüberwachung, Datenauskunftsbegehren Nachrichtendienst, Luftfahrtgesetz, Netzpodcast, Zmittag, 38C3, Winterkongress

Newsletter zu Sei Teil unserer Zukunft, E-ID, Quick Freeze statt Massenüberwachung, Datenauskunftsbegehren Nachrichtendienst, Luftfahrtgesetz, Netzpodcast, Zmittag, 38C3, Winterkongress

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Dezember Ausgabe sind: Sei Teil unserer Zukunft, E-ID, Quick Freeze statt Massenüberwachung, Datenauskunftsbegehren Nachrichtendienst, Luftfahrtgesetz, Netzpodcast, Zmittag, 38C3, Winterkongress

Stellungnahme zum Luftfahrtgesetz

Digitale Gesellschaft spricht sich für klarere Regelungen im Umgang mit biometrischen Daten und gegen eine Ausschaltung des Öffentlichkeitsprinzips aus

Digitale Gesellschaft spricht sich für klarere Regelungen im Umgang mit biometrischen Daten und gegen eine Ausschaltung des Öffentlichkeitsprinzips aus

Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zur Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) eingereicht. Wir fordern eine genauere Regelung der Bearbeitung von biometrischen Daten, bei der es sich immer um einen schweren Grundrechtseingriff handelt. Zudem sind wir gegen eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) zugunsten einer (vermeintlichen) Stärkung der Prinzipien der «Just Culture». Als zu wichtig erachten wir, dass die Transparenz in der Verwaltung gewährleistet ist. 

Massenüberwachung

Schweizer Parlament will Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten

Schweizer Parlament will Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten

Gemäss Bundesrat und Parlament soll eine Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten eingeführt werden. Die Daten sollen von den Luftverkehrsunternehmen für sechs Monate vorgehalten und rein «auf Verlangen» den Behörden ausgehändigt werden. Sie können auch bereits präventiv zur Verhinderung von möglichen Straftaten angefordert werden. Zudem ist nicht geklärt, und damit auch nicht ausgeschlossen, dass die Daten in einem Push-Verfahren herausverlangt werden können.