Dein Schlüssel. Deine Daten.

Gesundheitsdossier: Nur sicher und selbstbestimmt

Wir treten der Gesundheitslobby entgegen und fordern:

✓ Eröffnung nur nach aktiver Einwilligung
✓ Persönliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
✓ Datenzugriff nur für autorisierte Personen

Für unsere Arbeit rund um ein sicheres und selbstbestimmtes Gesundheitsdossier brauchen wir 23’000 Franken. Spende jetzt!

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Digitale Gesellschaft
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Ein neuer Standard für den Schutz persönlicher Daten

Digitale Gesellschaft lanciert Datenschutz-Konzept 2.0

Digitale Gesellschaft lanciert Datenschutz-Konzept 2.0

Die Digitale Gesellschaft veröffentlicht heute das Datenschutz-Konzept 2.0 und setzt damit erneut Massstäbe für einen zeitgemässen und effektiven Datenschutz. Die aktualisierte Version baut auf dem wegweisenden Ansatz auf, Datenschutz aus der Verantwortung der Betroffenen herauszunehmen und stattdessen klare Rahmenbedingungen für die datenverarbeitenden Stellen festzulegen.

Nutzung von Gesundheitsdaten

Wege aus der Patt-Situation

Wege aus der Patt-Situation

Ein breit zusammengesetzter Workshop in Bern thematisierte Anfang April 2025 die Herausforderungen und Chancen der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten. Als Vertretung der Zivilgesellschaft hat die Digitale Gesellschaft mit der Vorstellung des Datenschutzkonzepts und dessen Schutzzielen eine Grundlage vorgeschlagen, um den Schutz und das Vertrauen in die Zweitnutzung dieser sensiblen Daten zu sichern.

Datenschutz

Digitale Gesellschaft präsentiert wegweisendes Datenschutz-Konzept

Digitale Gesellschaft präsentiert wegweisendes Datenschutz-Konzept

An ihrem diesjährigen Datenschutz-Festival präsentierte die Digitale Gesellschaft ihr neues, wegweisendes Datenschutz-Konzept. Das Konzept adressiert die Mängel im geltenden Datenschutzrecht, indem es sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung konzentriert. Das Konzept geht als eigentliches Datengesetz jedoch über den Datenschutz hinaus. Es schafft auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit «Künstlicher Intelligenz» und bietet eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten. Somit nimmt das neue Konzept die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht und ermöglicht dadurch eine vertrauensvolle Datennutzung.