Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen

Erfolg: Linksteuer an den Bundesrat zurückgewiesen

Kioske bezahlen auch nicht
für Zeitungs-Snippets
– Salvatore Pittà, CC BY 4.0

Die Digitale Gesellschaft freut sich, dass die zuständige Kommission KVF-N das Leistungsschutzrecht an den Bundesrat zurückweist. Es ist unser Erfolg für die Informationsfreiheit und die Rechte der Konsument:innen, dass die Schweiz vorerst keine Linksteuer einführt. Die Snippet-Besteuerung ist im KI-Zeitalter völlig aus der Zeit gefallen. Demokratierelevanter Journalismus muss auf andere Art und Weise unterstützt werden.

Obwohl andere Länder keine guten Erfahrungen damit machen, gibt es seit Jahren auch in der Schweiz Bestrebungen, ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage einzuführen. Der Rückhalt für eine solche Linkssteuer war schon in der Vernehmlassung zur Vorlage kaum zu spüren – und ist nun vollständig erodiert. Die zuständige Kommission des Nationalrats (KVF-N) hat in einem äusserst klaren Entscheid die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen. Das Stimmenverhältnis betrug 18:3 bei 2 Enthaltungen. Die Kommission ist zwar der Meinung, dass journalistische Leistungen besser geschützt werden müssen – aber kritisiert, dass die Vorlage das Thema KI nicht berücksichtigt.

Erfolg für die Konsument:innen-Rechte

Damit ist in einem Zeitalter, in dem schon eine einfache Google-Suchanfrage einen KI-generierten Text als Resultat ausspuckt, auch dem Parlament klar geworden: Die Vergütung von Snippets, den kurzen Text- und Bildausschnitten, ist völlig aus der Zeit gefallen. Genau das hat die Digitale Gesellschaft in der Anhörung in der KVF-N postuliert. Die Linksteuer wird dem Informations-Ökosystem und den Kräfteverhältnissen im Internet nicht gerecht. Sie bringt kaum Nutzen für die Medien, verschlechtert aber die Informationsfreiheit für die Nutzer:innen massiv, da Online-Dienste Snippets von Medienverlagen einfach weglassen können. Gerade bei KI-generierten Antworten wird dies für die Suchmaschinen noch naheliegender. Zudem wäre es für innovative Medienunternehmen nicht möglich gewesen, sich von der Snippet-Vergütungspflicht auszunehmen, falls sie das wollen – ein innovationshemmender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.

Die Rückweisung ist ein Erfolg für die Konsument:innen-Rechte und die Digitale Gesellschaft, welche sich für diese einsetzt. Gleichzeitig verlagert sich nun die Diskussion hin zur Regulierung von KI-generierten Antworten, welche (auch) auf journalistischen Leistungen beruhen. Die Rückweisung bedeutet konkret, dass das Parlament die Aspekte der Nutzung und Vergütung journalistischer Leistungen im Rahmen der Umsetzung der «Motion Gössi» diskutieren will – diese will einen besseren Schutz der Urheber:innen gegenüber KI. Wir werden die Diskussionen und Entscheidungen dazu eng begleiten und uns auch dort für Konsument:innen-freundliche und zukunftsgerichtete Regeln einsetzen. Denn die Linksteuer soll nicht zum Geist werden, der die entstehende neue Regulierung durchweht.

Digitalsteuer für Tech-Konzerne hat schweren Stand

Beide Diskussionen – sowohl diejenige zum Leistungsschutzrecht wie auch diejenige zur «Motion Gössi» – finden vor dem Hintergrund statt, dass grosse Tech-Konzerne das Informations-Ökosystem dominieren und die Hebel in der Hand halten, was wir online zu sehen und zu lesen bekommen. Es wäre nur angebracht, die Tech-Konzerne endlich stärker zu besteuern und so eine Finanzierung zu schaffen für die Förderung von demokratierelevantem Journalismus und Kreativwirtschaft. Auch dies hat die Digitale Gesellschaft der KVF-N vorgeschlagen. Leider möchte nur eine Minderheit der Kommission, dass der Bundesrat gleichzeitig mit der Umsetzung der «Motion Gössi» auch alternative Formen der Medienförderung sowie eine Digitalsteuer oder -abgabe prüfen soll.

Die Entscheide der KVF-N werden dem Plenum des Nationalrats im Laufe der Wintersession im Dezember 2025 vorgelegt. Aufgrund der klaren Stimmverhältnisse gehen wir davon aus, dass der Nationalrat die Entscheide der vorberatenden Kommission bestätigen wird.