Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen

Bundesrat hält trotzt heftiger Kritik an Linksteuer fest

Symbolbild eines Newsrooms

Der Bundesrat hält trotz heftiger Kritik an der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen fest. Die geplante Steuer für Online-Anbieter:innen auf Links und Snippets würde den demokratierelevanten Journalismus gefährden und die Medienkonzentration in der Schweiz verstärken. Die Digitale Gesellschaft begründet ihre Ablehnung in einem neuen Positionspapier.

Stellungnahme

Leistungsschutzrecht – Keine Lösung, viele Probleme

Leistungsschutzrecht – Keine Lösung, viele Probleme

In ihrer Vernehmlassung zur Urheberrechtsreform lehnt die Digitale Gesellschaft die Einführung eines Leistungsschutzrechtes (LSR) für Medienverlage entschieden ab und empfiehlt dem Bundesrat, den Prozess abzubrechen. Das geplante Gesetzesvorhaben kann den demokratierelevanten Journalismus nicht fördern, gefährdet den Medienstandort Schweiz und führt zu einer weiteren Konzentration der Medienbranche. Die vorgesehene Beteiligung der Urheber:innen an den Einnahmen ist systematisch problematisch und begünstigt die Ungleichbehandlungen verschiedener Kategorien von Mitwirkenden.

Interpellation

Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage

Regulierungsfolgeabschätzung entzieht dem Leistungsschutzrecht die Grundlage

Vor einem Monat hat der Bundesrat seinen Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht präsentiert. Im Rahmen der Erarbeitung wurde auch eine Regulierungsfolgeabschätzung erstellt. Diese kommt unter anderem zum Schluss, dass Snippets keine Relevanz in Bezug der schwindenden Werbeeinnahmen der Medienverlage haben. Dennoch hält der Bundesrat unbeirrt an seiner Idee fest. Nun stellt einen Interpellation die unangenehmen Fragen.

Regulierungsfolgenabschätzung

Was soll durch das Leistungsschutzrecht besteuert werden?

Was soll durch das Leistungsschutzrecht besteuert werden?

Bereits länger befürchtet hat der Bundesrat in der vergangenen Woche seine Pläne für ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage präsentiert und eine Vernehmlassung (Vorentwurf, Bericht) gestartet. Was ein Leistungsschutzrecht für den Qualitätsjournalismus in der Schweiz bedeutet, haben wir bereits beleuchtet. Doch was wird nun tatsächlich besteuert?

Befreite Dokumente

BAKOM-Mediendialog zum Leistungsschutzrecht

BAKOM-Mediendialog zum Leistungsschutzrecht

Während einem Jahr fand auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und organisiert vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein «Mediendialog» statt. Dabei wurde – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – über ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage diskutiert. Zu einem gemeinsamen Positionspapier kam es nicht. Wir veröffentlichen die Dokumente.

Leistungsschutzrecht

Geschenk des Bundesrats an die Verleger

Geschenk des Bundesrats an die Verleger

Der Bundesrat hat Ende 2021 entschieden, eine Vorlage für ein Leistungsschutzrecht ausarbeiten zu lassen. Damit erfüllte er den Verlegern einen lange gehegten Wunsch. Diese erhoffen sich substanzielle Einnahmen, die sie dank des neuen Gesetzes dereinst bei Google und Facebook eintreiben können. Doch der Bericht, auf den sich der Bundesrat stützt, taugt schlecht als Grundlage für den getroffenen Entscheid.

Bundesrat und BAKOM

Diskussion um Plattformregulierung! Und Leistungsschutzrecht?

Diskussion um Plattformregulierung! Und Leistungsschutzrecht?

Der Bundesrat möchte über eine Regulierung von Plattformen, wie Google und Facebook, diskutieren. Hierzu hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einen Bericht über die positiven und negativen Aspekte veröffentlicht. Gemeint sind Hassrede, Falschinformation, Zensur und Intransparenz. Zudem droht im Schlepptau eine erneute Debatte um ein Leistungsschutzrecht (Linksteuer).

Zivilgesellschaft wirkt

Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz

Kein Leistungsschutzrecht in der Schweiz

Im Februar hatte die zuständige Ständeratskommission in der Debatte zum Urheberrecht überraschend ein Leistungsschutzrecht für Verlage beschlossen. In der Folge hat sich in kürzester Zeit eine Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz gegründet, die sich mit aller Kraft gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrt. Gestern hat die Kommission nun beschlossen, auf das Vorhaben zu verzichten.

Urheberrecht

Kommentar (und alternative Lösung) zum Lichtbildschutz

Kommentar (und alternative Lösung) zum Lichtbildschutz

Im Februar hat die zuständige Ständeratskommission überraschend ein Leistungsschutzrecht für die Schweiz beschlossen. Damit ist ein acht Jahre alter, eigentlich schon immer fauler Kompromiss zur Makulatur geworden. Gemeinsam mit der Allianz für ein faires Urheberrecht stellen wir entsprechend auch den Lichtbildschutz (nochmals) in Frage.