Der Entwurf des neuen Gesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) ist ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Die Digitale Gesellschaft, AlgorithmWatch CH, die Stiftung für Konsumentenschutz und Opendata.ch fordern substanzielle Nachbesserungen. Ziel ist eine Regulierung, die Grundrechte, Selbstbestimmung und demokratische Öffentlichkeit wirksam schützt, statt die Logik der Klickökonomie weiter zu zementieren.
Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sind längst eine zentrale Infrastruktur für Meinungsbildung, Information und gesellschaftlichen Austausch. Tech-Giganten wie Google, Meta und TikTok prägen mit ihren Diensten den digitalen Alltag. Gleichzeitig sind Nutzer:innen den Geschäftsmodellen und Entscheidungsmechanismen der Plattformen weitgehend machtlos ausgeliefert. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen, bleibt in zentralen Punkten jedoch zu zaghaft.
Viele Menschen erleben auf Plattformen täglich einen massiven Kontrollverlust über ihre Daten und ihren Informations-Feed. Das Gesetz muss die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Nutzer:innen konsequent ins Zentrum stellen und die Ohnmacht beenden.
Selbstbestimmung statt Klickökonomie
Das Geschäftsmodell marktmächtiger Plattformen beruht auf der systematischen Maximierung von Aufmerksamkeit und Werbeerträgen. Nutzer:innen werden dafür umfassend vermessen, profiliert und gezielt beeinflusst. Besonders problematisch ist personalisierte Werbung auf Basis sensibler Personendaten, etwa zu Gesundheit, sexueller Orientierung, Religion oder politischen Überzeugungen.
Diese Praxis verletzt die Privatsphäre und untergräbt die freie Meinungsbildung. Sie muss gesetzlich unterbunden werden. Gleichzeitig müssen Nutzer:innen die Möglichkeit erhalten, algorithmische Feeds zu wählen, die nicht auf maximale Interaktion und Polarisierung optimiert sind, sondern auf Vielfalt, Information und Selbstbestimmung.
Risiken erkennen und wirksam mindern
Der Gesetzesentwurf verpflichtet Plattformen erstmals, ihre gesamtgesellschaftlichen Risiken systematisch zu evaluieren. Das ist richtig, greift aber zu kurz: Ohne verbindliche Pflicht zur Umsetzung wirksamer Gegenmassnahmen bleibt diese Evaluation folgenlos.
Notwendig ist deshalb eine klare Risikominderungspflicht: Der Bund muss Plattformen verpflichten können, konkrete Massnahmen gegen identifizierte Risiken zu ergreifen, etwa bezüglich öffentlicher Meinungsbildung, Diskriminierung, öffentlicher Gesundheit oder demokratiegefährdenden Dynamiken.
Ferner müssen auch generative KI-Systeme, die direkt in Plattformen und Suchmaschinen integriert sind, ausdrücklich in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden. Anwendungen wie Grok auf X oder KI-basierte Suchfunktionen bei Google beeinflussen zunehmend Information, Kommunikation und Meinungsbildung. Es dürfen keine regulatorischen Schlupflöcher entstehen.
Fünf Forderungen für eine wirksame Plattformregulierung
Gemeinsam mit AlgorithmWatch CH, der Stiftung für Konsumentenschutz und Opendata.ch legt die Digitale Gesellschaft fünf zentrale Forderungen vor, die für eine wirksame und grundrechtsbasierte Regulierung unerlässlich sind:
- Einbezug integrierter KI-Systeme in den Geltungsbereich des Gesetzes
- Verbindliche Pflicht zur Risikominderung statt bloss Risikoanalyse
- Verbot besonders invasiver personalisierter Werbung, insbesondere auf Basis sensibler Personendaten
- Sichere Plattformen für Jugendliche und Evaluation der Auswirkungen auf sie
- Datenzugang für Forschung und Zivilgesellschaft um Analyse und Aufsicht zu ermöglichen
Die vollständigen Forderungen sind im gemeinsamen Forderungspapier dargelegt.
Eine wirksame Plattform-Regulierung ist zentral für die digitale Souveränität der Schweiz. Sie entscheidet darüber, ob demokratische Debatten künftig von privaten Plattforminteressen gesteuert werden – oder ob Transparenz, Grundrechte und gesellschaftliche Verantwortung den Takt vorgeben.
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