Topthema
Aktuell
Kurse zur Digitalen Selbstverteidigung im Rahmen von «7at7»
Newsletter zu Überwachungsmassnahmen, Fernmeldegesetz, Auskunftsrecht, DNS-Resolver & Veranstaltungen
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Aprilausgabe sind: Überwachungsmassnahmen unter Notrecht, Netzneutralität, «Löschen statt sperren», Aufsichtsbehörde des Geheimdienstes bestätigt unsere Argumente, unsere verschlüsselten DNS-Resolver feiern einjähriges Bestehen sowie Veranstaltungen
Herzlich willkommen zum wöchentlichen, virtuellen Stammtisch
Vor einem Monat mussten wir leider aus bekannten Gründen unseren Stammtisch im Stall 6 in Zürich absagen. Nun freuen wir uns, morgen nicht nur zum virtuellen Stammtisch sondern gleich in unser neues Pub einladen zu dürfen. Die Eröffnung ist um 20.00 Uhr. Um dem Social Distancing entgegenzuwirken, findet der Stammtisch vorläufig wöchentlich statt. Herzlich willkommen!
Ein Jahr DNS-Service der Digitalen Gesellschaft
Frühjahrestreffen der Digitalen Gesellschaft
An den halbjährlichen Frühlings- und Herbsttreffen tauschen wir uns zu unseren Themen aus, vernetzen uns und planen das nächste halbe Jahr. Bereits ist es wieder soweit. Wir freuen uns daher sehr, zum 19. Netzpolitik-Synergie-Treffen vom 9. Mai 2020 – für einmal als Videokonferenz – einladen zu dürfen.
Überwachungsmassnahmen müssen auch unter Notrecht verhältnismässig sein
Überwachungsmassnahmen und digitale Hilfsmittel können bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen. Amnesty International, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz fordern jedoch, dass die Verhältnismässigkeit bei allen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Denn dieser rechtsstaatliche Grundsatz gilt auch in Krisenzeiten.
Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung
Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungsgericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «rechtmässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.