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Ratgeber

Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung

Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung

Die erste Auflage der kurzen Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung war innerhalb von 3 Monaten vergriffen. Pünktlich zum Digitaltag 2018 erscheint nun eine Neuauflage, die wir gemeinsam mit der WOZ, dem CCC-CH und dem Konsumentenschutz veröffentlichen.

NEIN am 25. November

Die «Selbstbestimmungsinitiative» ist ein Trojanisches Pferd!

Bild mit Trojanischem Pferd

In der IT bezeichnen wir als «Trojaner» schädliche Computerprogramme, die vorgeben, einen guten Zweck zu haben. Leider gibt es dieses Problem offenbar auch auf der Ebene von Volksabstimmungen: Die am 25. November zur Abstimmung kommende «Selbstbestimmungsinitiative» enthält nichts, was die Freiheitsrechte des Einzelnen stärken würde. Ganz im Gegenteil.

KarlDigital am 15. November 2018

Vorträge und Workshops zur Digitalen Demokratie

Vorträge und Workshops zur Digitalen Demokratie

KarlDigital ist die neue Veranstaltungsreihe vom Zentrum Karl der Grosse und der Digitalen Gesellschaft. Am 15. November starten wir mit dem Thema «Digitale Demokratie».

Abstimmung am 25. November 2018

Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Da die Schweiz kein Bundesverfassungs­­gericht kennt, ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch für Schweizerinnen und Schweizer von grosser Bedeutung. So wären Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die Kabelaufklärung ohne EMRK nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kämpfen wir gegen die «Selbstbestim­mungsinitiative», welche die Kündigung der EMRK zum Ziel hat.

Revision des Datenschutzgesetzes

Juristische Arbeit zur kollektiven Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht

Juristische Arbeit zur kollektiven Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht

In einer Woche wird die zuständige Nationalratskommission die Beratung zur eigentlichen Revision des Datenschutzgesetzes aufnehmen. In unserer Stellungnahmen hatten wir ein Verbandsbeschwerderecht gefordert. Dr. jur. Regina Meier hat dieses in einem juristischen Aufsatz beleuchtet.

Definition des Fernmeldedienstes gemäss FMG und BÜPF

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbie­terinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.