Justitia 4.0

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben

Trotz Kritik an der Vorgehensweise wurde gestern die neue Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (Justitia.Swiss) ausgeschrieben. Dabei ist mit der Inkraftsetzung des dazugehörigen Gesetzes frühestens 2025 zu rechnen, da der Gesetzgebungsprozess eben erst begonnen hat. Dies hindert die Verantwortlichen des Projekts «Justitia 4.0» nicht daran, bereits Tatsachen zu schaffen.

Stellungnahme zum BEKJ

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz

Das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) soll den Aktenaustausch zwischen den an Justizverfahren beteiligten Parteien und den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden digitalisieren und vereinfachen. Das Gesetz schafft jedoch nur einen oberflächliche Digitalisierung und lässt grundsätzliche Prinzipien im Bereich Datenschutz und Datensicherheit komplett aussen vor.