Justitia 4.0

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits in zwei Jahren in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben.

Justitia 4.0

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben

Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz wird ohne Gesetz ausgeschrieben

Trotz Kritik an der Vorgehensweise wurde gestern die neue Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (Justitia.Swiss) ausgeschrieben. Dabei ist mit der Inkraftsetzung des dazugehörigen Gesetzes frühestens 2025 zu rechnen, da der Gesetzgebungsprozess eben erst begonnen hat. Dies hindert die Verantwortlichen des Projekts «Justitia 4.0» nicht daran, bereits Tatsachen zu schaffen.