Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig. Um die rechtsstaatliche Alternative «Quick Freeze» durchzusetzen und damit die Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23'000 Franken.

Hilf mit, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen!

58%
Bereits 13'544 von 23'000 Franken erhalten 193 Spenden erhalten noch 19 Tage
Kreditkarte Kreditkarte

QR-Rechnung als PDF

Digitale Gesellschaft
4000 Basel
CH4009000000159933511
BIC: POFICHBEXXX

Crowdfunding

«Quick Freeze» statt Massenüberwachung

«Quick Freeze» statt Massenüberwachung

Anstatt die grundrechtswidrige Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen, will sie der Bundesrat am Parlament vorbei massiv ausbauen. Dagegen wehren wir uns, zur Zeit mit einer Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dabei gäbe es mit «Quick Freeze» eine valable Alternative dazu. Um sie durchzusetzen und damit diese Form der Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23’000 Franken.

Update Dezember 2024

Newsletter zu Sei Teil unserer Zukunft, E-ID, Quick Freeze statt Massenüberwachung, Datenauskunftsbegehren Nachrichtendienst, Luftfahrtgesetz, Netzpodcast, Zmittag, 38C3, Winterkongress

Newsletter zu Sei Teil unserer Zukunft, E-ID, Quick Freeze statt Massenüberwachung, Datenauskunftsbegehren Nachrichtendienst, Luftfahrtgesetz, Netzpodcast, Zmittag, 38C3, Winterkongress

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Dezember Ausgabe sind: Sei Teil unserer Zukunft, E-ID, Quick Freeze statt Massenüberwachung, Datenauskunftsbegehren Nachrichtendienst, Luftfahrtgesetz, Netzpodcast, Zmittag, 38C3, Winterkongress

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind,… mehr