Für befreite Dokumente: oeffentlichkeitsgesetz.ch

Seit über 5 Jahren ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung in Kraft. Dies soll dafür sorgen, dass amtliche Dokumente grundsätzlich als öffentlich zu betrachten sind. Doch noch immer braucht es häufig hartnäckiges Nachfragen, um die entsprechenden Unterlagen zu erhalten.

Bereits seit vielen Jahren betreibt der Chaos Computer Club Zürich eine Plattform für befreite Dokumente, mit der sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und nicht individuell mehrmals angefragt werden müssen. Leider ist die Site nie wirklich in Schwung geraten.

Mitte 2011 haben engagierte JournalistInnen ein eigenes Portal zum Öffentlichkeitsgesetz lancierte, mit dem sie der Bestimmung mehr Gewicht verleihen möchten. Anfragen können fixfertig online erstellt und Dokumente veröffentlicht werden. Ebenfalls stehen Hintergrundinformationen und ein juristischer Kontakt zur Verfügung. Im Unterschied zum deutschen Projekt Frag den Staat können hängige und abgelehnte Anträge jedoch nicht verfolgt werden.

(Und noch nicht überall scheint sich herumgesprochen zu haben, dass man so nicht zensiert…)