ACTA und Fragen an Politiker

Was ist ACTA?

Seit Frühjahr 2008 haben die USA, die EU, Japan, Kanada, Australien, Südkorea und leider auch die Schweiz im Geheimen ein Handelsabkommen unter dem Namen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) ausgehandelt, welches die Durchsetzung von Urheberrechten verschärfen und Markenfälschungen von Gütern verhindern soll.

Die endgültige Version dieses Abkommens liegt seit dem 3. Dez. 2010 vor. Es muss nun von den Teilnehmerstaaten ratifiziert werden. In der Schweiz wird als nächstes das Eidgenössische Parlament dazu Stellung nehmen müssen.

Warum ist ACTA schädlich – für die Schweiz und für die Welt

Viele Organisationen der Internet-Community, der digitalen Bürgerbewegungen der Welt halten diese als Handelsabkommen getarnte Einführung drakonischer Überwachung und Bestrafung der Verbreitung immaterieller Güter für überflüssig und gefährlich.

ACTA ist die Fortsetzung der Einschüchterungspolitik gegen Bürgerrechte zur Durchsetzung höherer Profite der amerikanischen Unterhaltungsindustrie

Artikel 27.3 des ACTA-Abkommens fordert eine „Kooperation in der Geschäftswelt“ (also direkt zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern ohne Einschaltung staatlicher Instanzen) zur Unterbindung von Verletzungen des Markenrechts, des Urheberrechts und verwandter Rechte. So würde also die „Geschäftswelt“ sowohl zur Polizei (Überwachung und Sammlung von Beweismaterial) als auch zum Richter und zum Henker (Ausschluss vom Grundrecht des Zugangs zu Information, Sperrung von Internetanschlüssen) ernannt.

Artikel 27.4 des ACTA-Abkommens ermöglicht Rechteinhabern, private Daten der Benutzer (Surf-Verhalten, politische Meinung, …) von Internetprovidern ohne einen richterlichen Entscheid einzufordern. Es handelt sich zwar nur um eine Kann-Klausel des Abkommens, welche von den einzelnen Teilnehmern nicht umgesetzt zu werden braucht. Die Erfahrung mit der Berner Konvention zeigen aber, dass die Verwaltung auf die Länge immer die maximale Beschneidung der Bürgerrechte wählt. Ausserdem kann das Abkommen – einmal angenommen – wie die anderen Urheberrechtsabkommen leicht modifiziert werden, ohne erneut der demokratischen Bewilligung ausgesetzt zu werden (s. unten).

Sanktionsandrohungen (Artikel 8) können technische Provider finanziell belasten und sie so ökonomisch zur „Kooperation“ zwingen. Die Schadens­bemessung (Artikel 5) verewigt den Mythos des verlorenen Kaufpreises pro „Kopie“, welche in der Vergangenheit zu schwindelerregenden Abgeltungs­ansprüchen geführt hat. Es ist von potenziellem Schaden, nicht von realem Schaden die Rede. (Nur der ordentlich versteuerte „Wert“ von Immaterialgütern der Rechteinhaber dürfte fairerweise als Grundlage für den Schaden herangezogen werden!) So basiert das Strafmass nicht auf nachgewiesenem Schaden sondern bekommt den Charakter eine strafrechtlichen Sanktion.

Artikel 23.4 des ACTA-Abkommens sieht strafrechtliche Verfolgung für „aiding and abetting“, also Beihilfe zur Verletzung der Immaterialgüterrechte vor. So müssten Internetprovider, Plattformbetreiber etc. jederzeit strafrechtliche Massnahmen fürchten, auch wenn sie sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Im Artikel 27.2 ist die Rede von „means of widespread distribution for infringing purposes“. Dies könnte Hersteller von Software und anderer Technologie der strafrechtlichen Verfolgung aussetzen, die in P2P-Plattformen oder Blog-Plattformen verwendet werden und der Allgemeinheit zur Verbreitung von Wissen und des kulturellen Erbes dienen.

Mit ACTA verpflichten sich die Teilnehmerstaaten zu massiver Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung

ACTA führt unter Umgehung des demokratischen Gesetzgebungsprozesses laufend neues verschärftes Strafrecht ein. Die in Artikel 23.4 vorgesehenen Sanktionen für Beihilfe zur Umgehung urheberrechtlicher Schranken sind inakzeptabel in einem Staatsvertrag. Eine solche Veränderung des Rechts ist im demokratischen Prozess vom Parlament mit Referendumsmöglichkeit der Stimmbürger zu erarbeiten und nicht unter Umgehung elementarster demokratischer Prinzipien durch die Hintertür eines Staatsvertrags einzuführen.

Artikel 23.1 legt fest, dass Sanktionen gegen „gewerbliche“ Verletzungen der Immaterialgüterrechte ergriffen werden müssen. Dieser Begriff ist derart vage, dass jeder Facebook-Verweis darunter fallen kann. Der nachweisbare kommerzielle Schaden ist die einzig sinnvolle Basis für Ansprüche der Rechteinhaber. Sehr viele solche Verletzungen wirken eher als Propaganda und bewirken für die Rechteinhaber keinem Schaden, sondern vielmehr einen Nutzen (Wegfall von Werbekosten).

ACTA institutionalisiert die Umgehung der Demokratie mittels Staatsvertrag

In Artikel 36 wird eine ACTA-Kommission konstituiert, welche den Staatsvertrag gemäss Artikel 42 jederzeit modifizieren kann, ohne dass dieser neu ratifiziert zu werden braucht. Kein demokratischer Staat sollte jemals Staatsverträge dieser Art abschliessen!

Fragen an Schweizer Politiker

Bis etwa Mitte 2013 wird das schweizerische Parlament von der Regierung aufgefordert werden, diesen Staatsvertrag zu ratifizieren und so einen beträchtlichen Teil seiner gesetzgeberischen Funktion der amerikanischen Immaterialgüterindustrie zu übertragen.

In diesem Zusammenhang müssen die Parlamentarier sich und der Schweizer Öffentlichkeit folgende Fragen beantworten:

  1. Muss das schweizerische Markenrecht auf Wunsch der USA und der EU weiter verschärft werden?
  2. Muss das schweizerische Urheberrecht auf Wunsch der USA und der EU weiter verschärft werden?
  3. Müssen die schweizerischen verwandten Schutzrechte immaterieller Güter auf Wunsch der USA und der EU weiter verschärft werden?
  4. Müssen die Profite der amerikanischen Unterhaltungsindustrie noch stärker gegen die Ansprüche der Allgemeinheit auf Zugang zur Kultur verteidigt werden?
  5. Ist die freie Verbreitung von Wissen und des kulturellen Erbes mittels pauschaler Strafandrohung gegen die Plattformbetreiber weiter einzuschränken?
  6. Soll dem supponierten Wert immaterieller Güter in der Strafverfolgung keinerlei Grenze gesetzt sein?
  7. Sind Staatsverträge zu ratifizieren, die laufend neues Recht schaffen können, ohne den demokratischen Prozess der Rechtsetzung zu durchlaufen?
  8. Werden Sie für den Beitritt der Schweiz zu ACTA stimmen?