Mehr als eine Streitschrift zur Urheberrechtsdebatte: «Der Zusammenstoss des Urheberrechts mit dem Internet»

Cover zum Buch «Erster Entwurf eines Versuchs über den Zusammenstoss des Urheberrechts mit dem Internet»Seit einiger Zeit geplant, ist Hartwig Thomas› Erster Entwurf eines Versuchs über den Zusammenstoss des Urheberrechts mit dem Internet seit dieser Woche nun offiziell erhältlich. Das Buch erklärt aus einer gesellschaftlichen Perspektive die Entstehung des Urheberrechts, räumt mit verbreiteten Glaubenssätzen auf und beschreibt das Aufeinanderprallen mit dem Internet und der digitalen Reproduktion. Zwei Hauptkapitel widmen sich den Verwertungsgesellschaften. Abgerundet wird das Werk mit einem Ausblick auf neue Geschäftsmodelle und einer möglichen Umgestaltung des Urheberrechts für das 21. Jahrhundert.

Aus dem Kapitel «Dekonstruktion der Kopie»:

Mit der Feststellung, dass bei der Informationsproduktion praktisch die gesamte „Investition“ vom Urheber und nicht vom Verwerter (Ver­lag, Label, Studio) getätigt wird, nähert sich die Situation des Urhe­bers wieder derjenigen des klassischen Handwerkers an. Er ist nicht mehr vernachlässigbarer Bestandteil in der teuren Produktion von vie­len Exemplaren eines Werks, sondern seine Schöpfung ist zum Haupt­bestandteil der Produktion geworden. Daraus lässt sich ableiten, dass er für die Produktion eines jeden einzelnen Werkes – angemessen! – entlöhnt werden sollte, nicht aber für die fiktive Anzahl der Konsum­aktionen.

Da die Konsumenten die Herstellung der Werkexemplare (Kopien) übernommen haben, deren Preis immer weiter sinkt, verschieben sich die Machtverhältnisse zwischen Künstler und Verwerter. Die Kultur­schaffenden müssen von mehrheitlich ausgebeuteten und ein bisschen staatlich subventionierten Lohnarbeitern der Verwerter zu Unterneh­mern werden. Denn sie tragen das Hauptrisiko der Schöpfung eines neuen Werks. Die Verwerter müssen die Rolle des Spielbankenbetrei­bers der Kasinokultur mit derjenigen eines Dienstleisters vertauschen.

Dieser Paradigmenwechsel tut beiden weh, denn die Kulturschaffen­ den haben es sich in ihrer staatlich geförderten Jammerposition be­quem gemacht und jahrzehntelang gegen alle Unternehmer gehetzt, ohne Rücksicht auf die Leistungen des Einzelnen. Die Verwerter müs­sen auf die Rolle des Mäzens und die beruhigende Nähe zu den Zen­tren der politischen Macht verzichten, welche ihnen mit Hilfe des Ur­heberrechts grosse Gewinne garantiert hat.

[…]

Auch die im Markenrecht und Patentrecht geregelten Formen des „geistigen Eigentums“ gehören in die Sphäre der Massenproduktion. Das Markenrecht ist sozusagen die Garantie der Qualitätskontrolle. Wenn aber das Herstellen der Kopien immer genauer und billiger wird, verliert es seinen Sinn. Warum soll eine in China hergestellte Handtasche kriminell sein, während die vom Markeneigentümer in derselben chinesischen Fabrik bestellte Handtasche ein Qualitätssiegel trägt? Auf diese Weise degeneriert das Markenrecht zu einem imperia­listischen Kolonialrecht. Würde man das Herstellen solcher Kopien ra­dikal freigeben, müssen auch hier Geschäftsmodelle angepasst werden. Die relativ urheberrechtsfreie Mode macht uns vor, dass das auch ohne markenrechtliches Fallenstellen geht. Selbstverständlich muss eine Falschauskunft über Herkunft und Materialien als Betrug strafbar bleiben. Denn der Konsument hat – besonders bei Nahrungsmit­teln und Medikamenten, aber auch bei Möbeln, Kleidern u.s.w. – ein hohes Interesse an Transparenz der Produktion. Es ist aber nicht ein­zusehen, warum von zwei Produkten mit denselben von den selben Leuten hergestellten Inhaltsprodukten das eine legal und das andere illegal sein soll.

Nun fragt sich, wer in einem solchen Fall den kreativen Designer be­zahlt, der das „Original“ herstellt. Im Fall von Mode dürfte klar sein, dass dies wie heute die Fabrikanten und Händler sind, welche vom Verkauf der immer neuen Mode profitieren. Der Designer muss nur an der Bezahlung als Dienstleister nach Aufwand festhalten wie sie heute ohnehin üblich ist.

Analog könnte und sollte man auch das „Kopieren“ von Medikamenten völlig freigeben, was sich schon aus humanitären Gründen aufdrängt. Denn man kann nicht Millionen von Menschen an Krebs sterben las­sen, weil das internationale Patentrecht die billige Produktion von Ko­pien verbietet, um die Profite der Schweizer Pharmaindustrie und die Boni ihrer Manager zu maximieren. In einem solchen Szenario muss man die Finanzierung der Entwicklung des Einzelprodukts (bio­chemische Kreativindustrie) neu ausrichten. Da die Entwicklung neuer Medikamente im Interesse der gesamten Gesellschaft ist, könnte sie etwa in nationalen Forschungsanstalten organisiert werden. Weil da­ durch die Geheimhalterei der heutigen public-private Partnerschaften hinfällig würde, könnten Hochschulforschung und Medikamenten-Ent­wicklung produktiver zusammenarbeiten. Ein anderer möglicher Sta­keholder wären etwa die Krankenkassen, welche solche Forschungs­teams finanzieren könnten.

Noch ist es nicht soweit. Eine Passage aus «Geistiges Eigentum schadet der Gesellschaft»:

So kommt es denn, dass die Töpferin nicht ihre Töpfe, verkauft, der Tischler nicht seine Stühle, die Schneiderin nicht ihre Kleider, die Schuhfirma nicht ihre Schuhe, der Journalist nicht sein Schreiben, sondern alle nur noch mit „geistigem Eigentum“, mit Marken, Desi­gnmustern und Patenten schachern. Die in der Kreativwirtschaft Täti­gen (und die werden immer mehr, weil ja mechanische Arbeit und re­petitive Informationsverarbeitung an Maschinen delegiert ist), haben verinnerlicht, dass sie nur mittels brutaler Ausnützung ihres „geistigen Eigentums“ auf einen grünen Zweig kommen können. Das Produzieren wird abgelöst vom Prozessieren. Und wo das Prozessieren die extrems­ten Blüten treibt, in den USA und in Deutschland, wird ehrliche Ar­beit durch machtpolitisch gestützte Rechthaberei abgelöst. Auf diesem Gebiet kann man die dritte Welt noch in die Knie zwingen. Töpferin, Tischler, Schuhfirma und Journalist geraten in eine einseitige Abhän­gigkeit von den Urheberrechtsjuristen. Selbst die grossen Innovationen des Computerzeitalters sind inzwischen zu Schauplätzen eines giganti­schen Patentkriegs (z.B. Apple vs. Samsung) verkommen, wo sich Ar­meen von Juristen um des Esels Schatten streiten – zum grossen Schaden aller Beteiligten und der Innovation und Kreativität auf der ganzen Welt. Die schöne neue Arbeitswelt verkommt im Internet zu einem Schauplatz des gegenseitigen Fallenstellens, das von denen ge­wonnen wird, die sich die teureren Anwälte leisten können, und von denen, welche die Gesetze mit Medienmacht verbiegen können. Die stursten Vertreter eines drakonischen Urheberrechts sind denn auch bei der dritten und vierten Gewalt zu finden: bei den Juristen (Rich­tern) und den Medienschaffenden.

Leider sind nicht alle Kapitel ganz so eingängig und leicht verständlich; an manchen Stellen würde etwas mehr Hintergrund der Argumentation gut tun. Für einen ersten Entwurf eines Versuchs ist es jedoch mehr als ausreichend – und das Buch allen Interessierten zu empfehlen. Die HTML-Version (noch nicht online) wird Abschnitt für Abschnitt kommentierbar sein. Darauf folgende Versionen sind in Aussicht gestellt.

Das Buch ist als Print (CHF 34.90) und als eBook (epub, mobi, PDF; CHF 12.50) bereits erhältlich. Ganz im Sinne der Debatte untersteht es – inklusive der hervorragenden Illustrationen von Camil Hämmerli – einer Crative Commons by-sa Lizenz.