Update April 2017

Newsletter: Datenschutz, Differential Privacy, freies WLAN & Camp

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Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.

Die Themen der Aprilausgabe sind:

  • Ein moderner Datenschutz, der auch durchgesetzt werden kann
  • Besseren Datenschutz durch Differential Privacy
  • Überwachungsstaat schafft freies WLAN weitgehend ab
  • Maker+Hacker-Camp in Schaffhausen

Ein moderner Datenschutz, der auch durchgesetzt werden kann

Das geltende Datenschutzgesetz hat tatsächlich 25 Jahre auf dem Buckel. Auch wenn es mit Weitsicht entworfen worden ist, zeigt es heute Mängel. So lag der Fokus auf «Datenbanken», wohingegen heute der Vernetzung mehr Rechnung getragen werden muss. Zudem konnte bis anhin das Recht nur schwierig durchgesetzt werden.

Die Digitale Gesellschaft fordert daher in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Revision Verwaltungssanktionen sowie ein Verbandsbeschwerderecht zur Stärkung der Rechte der betroffenen Personen und zur Entlastung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. In Gerichtsverfahren zu schwerwiegenden Fällen sollen die verantwortlichen Organisationen zudem zu einer angemessenen und beschleunigenden Mithilfe durch eine Beweislastumkehr verpflichtet werden können.

Nicht nur Private oder Bundesorgane sollen Datenschutz-Folgeabschätzungen vornehmen müssen. Diese sind auch im Gesetzgebungsprozess vorzusehen. Gesetze, welche eine Überwachung von Personen beinhalten, sollen zusätzlich nach den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten zwingend einer Evaluation, welche die Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit prüft, unterzogen werden.

Besseren Datenschutz durch Differential Privacy

Das aktuelle wie auch das neu geplante Datenschutzgesetz lässt zu, dass nur ungenügend anonymisierte Daten, z.B. über die Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, Intimsphäre oder Mobilität bearbeitet und sogar veröffentlicht werden dürfen. Dabei wird unnötig in Kauf genommen, dass besonders schützenswerte Personendaten sich (zukünftig) deanonymisieren lassen und dadurch den betroffenen Personen erheblichen Schaden entsteht.

Insbesondere in der Forschung, Planung und Statistik sind Konzepte, wie Differential Privacy seit längerem bekannt. Mithilfe von Noise Injection lassen sich beispielsweise Daten so verfremden, dass sie zwar statistisch weiterhin auswertbar sind, sie aber keine verlässlichen Rückschlüsse auf Personen mehr zulassen.

Ein Artikel bei Heise Online erklärt praxisnah, wie es funktioniert.

Überwachungsstaat schafft freies WLAN weitgehend ab

Seit knapp einem Monat ist bekannt, wie sich der Bundesrat die Umsetzung des Überwachungsgesetzes BÜPF konkret vorstellt. Dabei wurde klar: Mit den vorgestellten Verordnungen dürften die Grenzen des Gesetzes maximal ausgedehnt werden.

So müssen die Anbieter von Fernmeldediensten die BenutzerInnen ihrer Netze gegenüber den Behörden jederzeit identifizieren können. Diese Registrierungspflicht gilt auch im WLAN. Selbst die Rasterfahndung durch Antennensuchläufe soll neu im WLAN möglich sein. Die Vorratsdatenspeicherung wird damit weiter konsequent ausgebaut. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesgericht in der nötigen Dringlichkeit die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Digitalen Gesellschaft behandelt.

Ein Merkblatt zeigt die aktuelle und zukünftige Situation beim Betrieb von Public-WLANs daheim oder in eigenen Räumlichkeiten (als nicht Fernmeldedienstanbieter).

Maker+Hacker-Camp – Zeltlager der Technik- und Computerfreunde

Vom Chaos Computer Club organisiert, findet in Deutschland alle vier Jahre ein Hacker-Camp im Freien statt. Unter dem Namen «Zeltlager der Technik- und Computerfreunde» (ZeTeCo) soll vom 21. bis 24. Juli erstmals eine ähnliche Veranstaltung in der Schweiz bei Schaffhausen stattfinden.

Um die entstehenden Kosten zu decken, wurde ein Crowdfunding bei WeMakeIt gestartet. Derzeit ist etwa ein Drittel der benötigten 9000 Franken zusammen. Unterstützung ist also noch sehr willkommen.

 

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)