Public-WLAN

Musterhausordnung für das öffentliche WLAN

Öffentliche WLANs sind ein wichtiger Bestandteil vieler Cafés, Schulen, Bahnhöfe und anderer allgemein zugänglicher Einrichtungen. Als Betreiber eines Public WLANs ist es wichtig, über die gängigen Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Aus diesem Grund haben wir vor zwei Jahren ein Merkblatt veröffentlicht. Nun ergänzen wir dieses mit einer Musterhausordnung.

Die Musterhausordnung «Public WLAN» ist so gestaltet, dass sie direkt übernommen und beispielsweise aufgehängt, auf Tischen ausgelegt oder auf einer Landing Page angezeigt werden kann, sodass sich Gäste mit den gewünschten Gepflogenheiten auf einen Blick vertraut machen können. Das modulare Konzept erlaubt aber auch eine Anpassung an die eigene Umgebung.

Die Musterhausordnung, in verschiedenen Dateiformaten, das Merkblatt sowie weitere Informationen für Betreiber und Nutzerinnen von öffentlichen WLANs sind gesammelt unter «Public WLAN» zu finden.

BÜPF 2.0

Am 1. März 2018 wird das totalrevidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft treten. Für öffentliche WLANs wird nun keine Nutzeridentifikation vorgeschrieben sein, wenn das WLAN selbst betrieben wird: «Wer sein WLAN selber betreibt, muss keine Vorkehrungen treffen. Auch nicht, wenn er das WLAN z. B. an einem Open-Air-Festival betreibt. Gleiches gilt für Restaurant- oder Hotelbesitzer, welche ihren Gästen ein WLAN zur Verfügung stellen.»