Noch mehr Instrumente zur Überwachung, noch mehr Überwachte: Der Bundesrat will die Schweizer Bevölkerung noch stärker kontrollieren. Die Ausweitung wird den «Chilling effect» in der Gesellschaft verstärken, der Menschen von politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement abhält. Die Digitale Gesellschaft kritisiert diese bedenkliche Entwicklung, sie steht einer freien und demokratischen Gesellschaft entgegen. Statt einem Ausbau der Überwachungsmassnahmen braucht es die Streichung der Kabelaufklärung aus dem Nachrichtendienstgesetz.
Der Bundesrat will die übergriffigen Überwachungspraktiken des Nachrichtendienstes (NDB) weiter ausbauen, indem genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (GEBM) neu auch für Personen erlaubt sind, welche der NDB gewalttätig-extremistischer Tätigkeiten verdächtigt. Mit den GEBM kann der NDB in fremde Computersysteme eindringen, Räumlichkeiten durchsuchen oder Personen orten, Letzteres zudem neu auch mit GPS-Sendern. Es handelt sich dabei stets um schwere Grundrechtseingriffe, ohne dass die Betroffenen unter konkretem Straftatverdacht stehen.
Der Geheimdienst wird den Kreis der «Verdächtigen» äusserst weit fassen, denn es gibt keine klare Definition von gewalttätigem Extremismus. Das bedeutet: Noch mehr GEBM, noch mehr «Chilling effect». Menschen fühlen sich vor politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement in Organisationen, die überhaupt nichts mit Gewalttätigkeit, Extremismus oder Terrorismus zu tun haben, abgeschreckt – weil sie befürchten, trotzdem in einer Fichierung des Nachrichtendienstes zu landen. Dies ist eine äusserst bedenkliche Entwicklung für eine freie, demokratische Gesellschaft.
Bereits im geltenden Gesetz fehlt es an funktionierenden Schranken gegen eine überbordende nachrichtendienstliche Datenbeschaffung. Dies wird nicht behoben, womit ein wirksamer Schutz der Grundrechte, insbesondere insbesondere von Menschen, die sich politisch und zivilgesellschaftlich engagieren, weiterhin nicht gewährleistet ist.
Geheimdienst foutiert sich um Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Einen besonders starken Eingriff in die Grundrechte der Menschen in der Schweiz stellt die Kabelaufklärung dar. Was allenfalls harmlos klingt, bedeutet die anlasslose Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation. Das Bundesverwaltungsgericht stellte erst gerade in seinem wegweisenden Urteil vom 19. November 2025 fest, dass die Kabelaufklärung grundrechtswidrig ist. Die bestehende Kabelaufklärung verletzt die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Bundesverwaltungsgericht verlangte deshalb in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil, dass die Mängel im Rahmen der Revision des NDG behoben werden müssen.
Mit seinem Vorschlag für die Revision des NDG foutiert sich der Bundesrat sichtbar um das Urteil. Der Bundesrat möchte es im Gegenteil dem Geheimdienst noch einfacher machen, die Kabelaufklärung durchzuführen. Dabei würde nur die Abschaffung der Kabelaufklärung zu einem rechtmässigen Zustand führen.
