Das Parlament schafft die Grundlage für Versuche mit E-Collecting: Stimmberechtigte sollen Volksinitiativen und Referenden künftig auch digital unterzeichnen können. Beide Räte haben heute der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) in den Schlussabstimmungen zugestimmt. Die Stiftung für direkte Demokratie und die Digitale Gesellschaft begrüssen den Entscheid – und fordern, dass die beschlossenen gesetzlichen Leitlinien auch die Umsetzung prägen. Der Versuchsbetrieb muss datensparsam, dezentral, quelloffen und barrierefrei sein. Zudem gilt es, E-Collecting schweizweit zu erproben.
Die Digitale Gesellschaft und die Stiftung für direkte Demokratie haben sich im parlamentarischen Prozess dafür starkgemacht, dass E-Collecting höchsten Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Privatsphäre genügt. Datensparsamkeit, Dezentralität und Open Source stärken das Vertrauen der Bevölkerung in den direktdemokratischen Prozess. Es ist wichtig, dass das Parlament diese Grundsätze im Gesetz verankert hat.
E-Collecting ersetzt die Unterschriftensammlung auf Papier nicht, kann sie aber sinnvoll ergänzen. Konsequent umgesetzt, erschwert die digitale Unterschriftensammlung Missbrauch und erleichtert politische Teilhabe. E-Collecting kann die direkte Demokratie zugänglicher und sicherer machen – gerade für Menschen, die heute nicht selbständig auf Papier unterschreiben können. Der Versuchsbetrieb muss deshalb von Anfang an barrierefrei sein.
Die möglichen Auswirkungen von E-Collecting auf Initiativen und Referenden zeigen sich besonders auf nationaler Ebene. Deshalb liefert nur ein schweizweiter Versuchsbetrieb verlässliche Erkenntnisse für die Digitalisierung der direkten Demokratie.
Datensparsam, dezentral und quelloffen
Gerade weil E-Collecting sicherheits- und demokratiepolitisch sensibel ist, braucht es die klaren Leitplanken, welche das Gesetz nun vorgibt:
- Datensparsamkeit: Demokratische Beteiligung darf keine neuen Überwachungs- oder Missbrauchsrisiken schaffen.
- Dezentralität: Die technische Architektur darf keine zentralisierten Datenbanken mit politischen Willensäusserungen entstehen lassen.
- Quelloffenheit: Nur wenn der Quellcode offenliegt, können Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Vertrauen durch unabhängige Kontrolle gestärkt werden.
Diese Grundsätze knüpfen an die neue E-ID an, für die sich beide zivilgesellschaftlichen Organisationen seit Jahren eingesetzt haben. Die staatliche Infrastruktur der E-ID ermöglicht es, E-Collecting sicher und vertrauenswürdig umzusetzen.
Ball liegt bei Bundeskanzler Rossi
Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung liegt jetzt bei der Bundeskanzlei unter Bundeskanzler Viktor Rossi. Sie muss den Versuchsbetrieb so anlegen, dass diese Anforderungen auch in der Praxis eingehalten und wissenschaftlich begleitet werden.
Je früher der Versuchsbetrieb startet, desto rascher erhalten Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu den Volksrechten. Gleichzeitig stärkt E-Collecting den Schutz der politischen Willensäusserung, weil digitale Unterstützung sicherer und vertraulicher ausgestaltet werden kann als die Sammlung auf Papier.
