BAKOM-Bericht: Digitale Gesellschaft fordert gesetzliche Verankerung der Netzneutralität

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) veröffentlichte heute den Bericht der Arbeitsgruppe «Netzneutralität». Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass die Netzneutralität in der Schweiz zunehmend unter Druck gerät.

Der BAKOM-Bericht zeigt, dass die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität eine wichtige Grundlage für kulturelle Vielfalt, wirtschaftliche Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit in der Schweiz darstellt. Die Stellungnahmen insbesondere der grossen Internet Provider Swisscom, UPC Cablecom, Sunrise und Orange zeigen gleichzeitig klar, dass die Netzneutralität gefährdet ist.

Swisscom und die anderen grossen Internet-Provider wehren sich mit Vehemenz gegen eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Sie setzen alles daran, in der Schweiz ein Zwei-Klassen-Internet zu etablieren. Die Digitale Gesellschaft fordert deshalb, dass die Netzneutralität in der Schweiz gesetzlich verankert wird.

Netzneutralität bezeichnet die nicht diskriminierende Übertragung von Daten im Internet. Sie gewährleistet das Bürgerrecht auf freien Zugang zu Informationen. Benutzerinnen und Benutzer, nicht grosse Internet Provider, sollen über Erfolg oder Misserfolg von Angeboten im Internet entscheiden.

Ohne gesetzliche Verankerung der Netzneutralität übernehmen grosse Internet Provider die Kontrolle über den Zugang zu Informationen im Internet. Diese Internet Provider bieten häufig auch eigene Inhalte an und sind damit in der Lage, ihre eigenen Angebote privilegiert zu behandeln und Dritte zu diskriminieren. Es entsteht ein Zwei-Klassen-Internet.

In der Schweiz wird die Netzneutralität bereits heute verletzt. Swisscom, Sunrise und Orange bevorzugen bestimmte Inhaltsangebote – beispielsweise Internet-Fernsehen via Zattoo, den Musikdienst Spotify oder WhatsApp-Instant Messaging – gegenüber anderen Angeboten. Die Entwicklung in Ländern ohne gesetzlich verankerte Netzneutralität zeigt, dass weitere Verletzungen der Netzneutralität absehbar sind. Konsumenten, aber auch kleinere oder neue Anbieter, die diskriminiert werden, verfügen derzeit über keine wirksamen rechtlichen Mittel um gegen Verletzungen der Netzneutralität in der Schweiz vorzugehen.

Wettbewerb allein genügt nicht zur Sicherstellung der Netzneutralität. Beispiele in der Schweiz und im Ausland belegen, dass ohne eine gesetzliche Verankerung Verletzungen der Netzneutralität an der Tagesordnung sind. Swisscom und andere grosse Internet Provider wehren sich mit Vehemenz gegen eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität. Sie zeigen damit, dass sie nicht bereit sind, bestehende Verletzungen der Netzneutralität zu unterlassen. Stattdessen versuchen sie, sich Wettbewerbsvorteile auf Kosten von kultureller Vielfalt, wirtschaftlicher Innovation und internationaler Wettbewerbsfähigkeit zu verschaffen.

Die grossen Schweizer Internet Provider können sich auch bei einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität weiterhin im Wettbewerb bewegen. So können Sie neben dem Zugang zum Internet weiterhin eigene Dienste wie beispielsweise Internet-Fernsehen oder Internet-Telefonie anbieten.

Swisscom und andere grosser Internet Provider dürfen ihre eigenen Dienste aber bei der Übertragung von Daten nicht mehr gegenüber Angeboten von Dritten bevorzugen. Netzneutralität bewirkt, dass Benutzerinnen und Benutzer und nicht grosse Internet Provider über Erfolg und Misserfolg von Angeboten im Internet entscheiden. Netzneutralität verhindert nicht Innovation und Wettbewerb, sondern fördert im Gegenteil die Innovationskraft, sichert die Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur kulturellen Vielfalt bei.

Umfassende Informationen zur Netzneutralität finden sich unter netzneutral.ch.