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Newsletter zu Leistungsschutzrecht, Gesichtserkennung, SBB-Ticketdaten, Netzpodcast, Winterkongress und Stammtisch
Netzpolitischer Stammtisch über die politischen Entscheidungsprozesse in der Schweiz
NP003 Nationale Cyberwochen, Leistungsschutzrecht und strauchelnder Glasfaserausbau
Der Netzpodcast ist der neue Podcast der Digitalen Gesellschaft, der über die aktuellen netzpolitischen Themen mit Bezug zur Schweiz informiert und sie einordnet. In der dritten Folge vom Netzpodcast sprechen wir über die nationalen Cyberwochen, das Leistungsschutzrecht und den strauchelnden Glasfaserausbau.
SBB Ticketdaten im Internet
Geschenk des Bundesrats an die Verleger
Der Bundesrat hat Ende 2021 entschieden, eine Vorlage für ein Leistungsschutzrecht ausarbeiten zu lassen. Damit erfüllte er den Verlegern einen lange gehegten Wunsch. Diese erhoffen sich substanzielle Einnahmen, die sie dank des neuen Gesetzes dereinst bei Google und Facebook eintreiben können. Doch der Bericht, auf den sich der Bundesrat stützt, taugt schlecht als Grundlage für den getroffenen Entscheid.
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Netzpolitischer Stammtisch zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil
Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Es missachtet damit die gerichtliche Praxis, wonach Nichtigkeit jederzeit und von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten ist – und fällt letztlich einen politischen Entscheid.
Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück
Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.