Geheimjustiz im Überwachungsstaat

Weiterhin keine Einsicht in die Urteile des Zwangsmassnahmengerichts vom Kanton Zürich

Übergabe des Big Brother Awards 2019:
Es blieb bei leeren Worten

Im Nachgang an die Verleihung der Big Brother Awards 2019 hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich in Aussicht gestellt, Einsicht in die Urteile zum Einsatz von Staatstrojanern, IMSI-Catchern und der «Server-Überwachung» zu gewähren sowie eine Praxisänderung zu prüfen. Leider hat sich das Gericht dann doch nicht bewegt. Nun haben wir ein neues Einsichtsgesuch gestellt und nochmals verlangt, die Praxis verfassungsgemäss anzupassen und veröffentlichen den vorläufigen (abschlägigen) Schriftenwechsel.

2019 hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich einen Big Brother Award verliehen bekommen. Zwangsmassnahmengerichte sind für die Bewilligung von Zwangsmassnahmen im Rahmen von Strafuntersuchungen zuständig: Sie beurteilen, ob schwere Grundrechtseingriffe, wie Untersuchungshaft, Telefonüberwachung, Verwanzung von Wohnungen, die von den Staatsanwaltschaften beantragt werden, angewendet werden dürfen.

Bei (geheimen) Überwachungsmassnahmen müssen sie sich in ihrem Urteil weitgehend auf die Aussagen der Untersuchungsbehörden stützen, da naturgemäss die verteidigende Partei nicht angehört werden kann. In der Praxis winken die Gerichte fast alle Anträge durch: Im Jahr 2017 waren das 97 Prozent. Die eigentlich notwendige vertiefte Prüfung bleibt meistens aus. Die beschuldigte Person kann sich nicht äussern.

Nach Beendigung einer Massnahme müssten verfassungsgemäss die Urteile der Öffentlichkeit und den Betroffenen zugänglich gemacht werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Dabei handelt es sich bei Zwangsmassnahmen häufig um schwerwiegende Grundrechtseingriffe, für die gerade Transparenz und eine öffentliche Diskussion wichtig wären. Mit dieser Geheimjustiz wird eine öffentliche Diskussion über die Mittel und Massnahmen der Sicherheitsbehörden verhindert.

Speziell kritisieren wir diese Praxis im Zusammenhang mit dem Einsatz von Staatstrojanern, von IMSI-Catchern und direkten Man-in-the-middle-Angriffen bei Providern durch die Kantonspolizei Zürich. Somit kann weder über Art noch Umfang öffentlich diskutiert werden.

Im Nachgang an die Verleihung des Awards waren wir zu einer Besprechung am Zwangsmassnahmengericht des Kantons Zürich eingeladen. Dabei hat Lukas Huber, Generalsekretär-Stellvertreter des Obergerichts des Kantons Zürich, den Big Brother Award entgegengenommen. An der Besprechung wurde in Aussicht gestellt, die Urteile zur Verfügung zu stellen und die Praxis zu überdenken. Trotz regelmässiger Nachfragen per Mail und einem Telefonat mochte sich das Gericht dann doch nicht weiter äussern, geschweige denn sich bewegen.

Wir haben deshalb am 16. Dezember 2021 ein erneutes Einsichtsgesuch gestellt und nochmals verlangt, die Praxis verfassungsgemäss anzupassen. Das Zwangsmassnahmengericht hat dieses am 17. Januar 2022 in einer Stellungnahme an das Obergericht abschlägig beantwortet. Worauf wir nochmals unsere Argumente dargelegt haben. Wir bleiben dran.

Schriftenwechsel: