Dossier

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

In der Schweiz müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen, z.B. wer wann wen angerufen hat und wie lange das Gespräch gedauert hat, wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für… mehr

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Glasfaserausbau

Kleinkrämerische Schweiz, weitsichtiges Schweden, Initiative im Kanton Zürich

Kleinkrämerische Schweiz, weitsichtiges Schweden, Initiative im Kanton Zürich

Währenddem in der Schweiz gestritten wird, ob die Swisscom verpflichtet werden soll, sämtliche Internetzugänge auf mindestens 10 Mbit/s anzuheben, baut Schweden das Glasfasernetz in alle Ecken des riesigen Landes weiter aus. Eine kantonale Initiative fordert den flächendeckenden Glasfaserausbau nun für Zürich.

Weiterzug

Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Das Gericht blendete jedoch aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung. Die Digitale Gesellschaft geht deshalb mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesgericht.

Urteil Vorratsdatenspeicherung

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgewiesen (Medienmitteilung im PDF). Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blendet das Gericht aber wesentliche Aspekte aus. Es übergeht insbesondere, dass nicht zu rechtfertigen ist, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Die meisten Menschen in der Schweiz haben dazu nie einen Anlass gegeben und werden trotzdem rund um die Uhr überwacht.

Mehr Überwachung, mehr Sicherheit?

Mehr Überwachung, mehr Sicherheit?

Wer eine Nadel im Heuhaufen suchen muss, dem ist nicht geholfen, wenn noch mehr Heu auf den Haufen geworfen wird. Dieser oft zitierte Vergleich mit der Fahndung nach potenziellen Terroristen erscheint einleuchtend. Auch die Tatsache, dass viele der Terroristen hinter den Anschlägen in Europa, in den USA, Australien und Kanada jeweils schon früher den Behörden bekannt waren, ist nicht gerade ein überzeugendes Argument für mehr Überwachung. Dennoch geht der aktuelle Trend klar in diese Richtung, auch im Schweizer Parlament. Aktuell berät der Ständerat das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), mit dem die Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet werden soll. Neu sollen die Kommunikationsdaten, die von uns allen gesammelt werden, nicht nur der Strafverfolgung zur Verfügung stehen, sondern auch dem Nachrichtendienst des Bundes.

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind,… mehr