Kabelaufklärung durch Geheimdienst

«Bundesverwaltungsgericht muss Praxis genauer untersuchen, sich ein unabhängiges Bild machen – und der Massenüberwachung ein Ende setzen»

«Bundesverwaltungsgericht muss Praxis genauer untersuchen, sich ein unabhängiges Bild machen – und der Massenüberwachung ein Ende setzen»

Alle Menschen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Bei der Kabelaufklärung wird die Kommunikation zwischen der Schweiz und anderen Ländern nach geheimen Stichworten durchsucht. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht verharmlost der Geheimdienst allerdings seine Massenüberwachung und versucht, seine entsprechende Praxis geheim zuhalten. Dennoch konnte die Digitale Gesellschaft in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2024 nachweisen, dass auch rein inländische Glasfasern vom Geheimdienst überwacht werden.

Dienst Cyber hat sich einlässlich zu äussern

Jüngster Schriftenwechsel im Verfahren gegen die Kabelaufklärung

Jüngster Schriftenwechsel im Verfahren gegen die Kabelaufklärung

Anfangs Januar haben wir im Rahmen der Berichterstattung über die Kabelaufklärung in der Republik den Schriftenwechsel im Verfahren am Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht, der interessante Einblicke in die Überwachungstätigkeiten des Geheimdienstes und des Dienstes für Cyber und elektromagnetische Aktionen (CEA) lieferte. Nun haben wir weitere Stellungnahmen und eine Verfügung des Gerichtes erhalten.