NP078 Studiogast Leandra Columberg, Gesichtserkennung beim Geheimdienst, KI-Giganten verursachen Preisexplosion bei Speichern

NP078 Studiogast Leandra Columberg, Gesichtserkennung beim Geheimdienst, KI-Giganten verursachen Preisexplosion bei Speichern

In der 78. Folge des Netzpodcasts sprechen wir mit Studiogast Leandra Columberg über ihre aktuelle Arbeit im Zürcher Kantonsrat, zu Polizeigesetz, POLAP und gegen die Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Wir diskutieren auch über Gesichtserkennung beim Geheimdienst und die durch KI-Giganten verursachte Preisexplosion bei Speichern. Der Podcast der Digitalen Gesellschaft informiert über die aktuellen netzpolitischen Themen mit Bezug zur Schweiz und ordnet sie ein.

Nachrichtendienst des Bundes

Intransparent und grundrechtswidrig: Das Datenauskunftsrecht beim Nachrichtendienst

Intransparent und grundrechtswidrig: Das Datenauskunftsrecht beim Nachrichtendienst

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) revidieren und hat dazu Ende Januar die Botschaft verabschiedet. Anstatt sich bestehenden Problemen zu widmen, sollen die Kompetenzen des NDB ausgeweitet werden. Nicht Teil der Revision ist das Datenauskunftsrecht gemäss Art. 63 NDG. Dies bedauern wir ausdrücklich. Aufgrund seiner intransparenten und grundrechtswidrigen Ausgestaltung, die zu absurden Situationen führt, sehen wir diesbezüglich seit jeher Handlungsbedarf. Die nachrichtendienstliche Tätigkeit muss grundrechtskonform und nachvollziehbar sein. Wir zeigen anhand der problematischen Aspekte des Auskunftsrechts auf, weshalb eine Revision in diesem Bereich überfällig ist.

Revision Nachrichtendienstgesetz

Die Massenüberwachung des Geheimdiensts ist unmöglich mit den Grundrechten vereinbar

Die Massenüberwachung des Geheimdiensts ist unmöglich mit den Grundrechten vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 19. November 2025 anerkannt: Die Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst verletzt die Grundrechte. Die Digitale Gesellschaft zeigt in einer umfangreichen Analyse auf, welche Mängel das Gericht anerkennt und dass es faktisch unmöglich ist, diese Massenüberwachung grundrechtskonform auszugestalten. Die Analyse lässt nur ein Fazit zu: Der Bund muss die Funk- und Kabelaufklärung so schnell als möglich und vollumfänglich einstellen. Die heute in der Sicherheitskommission des Nationalrats anlaufende Revision des Nachrichtendienstgesetzes ist die Gelegenheit dazu.

Verweigertes Auskunftsrecht

Digitale Gesellschaft erhebt (eine weitere) Beschwerde gegen den Nachrichtendienst

Digitale Gesellschaft erhebt (eine weitere) Beschwerde gegen den Nachrichtendienst

Nachdem der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf die Datenauskunftsbegehren der Digitalen Gesellschaft seit Jahren nicht vollständig eingetreten ist und nun sogar das Auskunftsrecht der Digitalen Gesellschaft ganz verweigert hat, haben wir im Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dieses soll den NDB nun dazu verpflichten, eine vollständige, ausführliche und verständliche Auskunft zu erteilen, die alle Personendaten der Digitalen Gesellschaft, die der NDB in seinen Informationssystemen gespeichert hat, beinhaltet.

Zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes

Der Nachrichtendienst missachtet seine eigenen Richtlinien

file cabinets 2011

Geheimdienste und die Grundrechte der Bevölkerung stehen seit jeher in einem Spannungsfeld. Angesichts der bevorstehenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) ist es entscheidend, die Rechte der Bürger:innen zu schützen und staatliche Überwachung zu limitieren.

Geheimdienst verbreitet weiterhin Unklarheiten und Unwahrheiten

Digitale Gesellschaft verlangt unabhängige Prüfung der Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft verlangt unabhängige Prüfung der Kabelaufklärung

Bei der Kabelaufklärung wird die Kommunikation zwischen der Schweiz und anderen Ländern nach geheimen Stichworten durchsucht. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg und kritisiert den Geheimdienst. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht bleiben die vom Geheimdienst gemachten Angaben zur Praxis der Kabelaufklärung weiterhin ungenau, ausweichend und teilweise falsch.