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Gesundheitsdossier: Nur sicher und selbstbestimmt

Wir treten der Gesundheitslobby entgegen und fordern:

✓ Eröffnung nur nach aktiver Einwilligung
✓ Persönliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
✓ Datenzugriff nur für autorisierte Personen

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Verdeckte Zwangsmassnahmen

Richterliche Absegnung reicht nicht

Richterliche Absegnung reicht nicht

Der gerichtliche ­Genehmigungsvorbehalt von verdeckten Zwangsmassnahmen ist vom Gesetzgeber gut gemeint, aber wirkungslos. Das zeigen Erhebungen über die Genehmigungspraxis. Ein gerichtlicher Erkenntnisprozess wäre nur in einem kontra­diktorischen Verfahren möglich. Für die ­Vertretung der von einer Zwangsmassnahme Betroffenen wäre das Institut eines Grundrechtsanwalts sinnvoll.