Revision des Urheberrechtsgesetzes

«Kompromiss» war gestern

«Kompromiss» war gestern

Der Bundesrat hat vor einer Woche den Entwurf für ein revidiertes Urheberrechtsgesetz (URG) veröffentlicht. Aktuell im Gesetzesentwurf nicht mehr vorgesehen sind Netzsperren. Netzsperren sind jedoch nur ein Element in der Bekämpfung der sogenannten Internetpiraterie. Die beiden anderen Massnahmen aus dem Vorentwurf zum revidierten Urheberrechtsgesetz sind geblieben.

AGUR12 II

Ungenügender Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht

Ungenügender Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht

Einen Tag nach dem Beschluss des Nationalrats mit dem Geldspielgesetz Netzsperren in der Schweiz einzuführen, hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verlauten lassen, dass die Arbeitsgruppe beim zentralen Thema der «Pirateriebekämpfung» einen Kompromiss erzielen konnte: «Nicht im Kompromisspaket enthalten sind Blocking-Massnahmen durch Access Provider (sog. Netzsperren)». Dies tönt auf den ersten Blick erfreulich. Im Vorentwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes waren jedoch drei Massnahmen vorgesehen.