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Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung in Österreich

Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung in Österreich

Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig beurteilt und ausser Kraft gesetzt. Im Anschluss an das Urteil wurde der Begriff der Überwachungsgesamtrechnung geprägt, da es u.a. festgehalten hat, dass die staatlichen Massnahmen zur Überwachung nicht ausschliesslich einzeln für sich bewertet werden dürfen, sondern in ihrer Gesamtsumme zu betrachten sind.

Best of 31C3 [Updates]

Vom 27. bis 30. Dezember fand der mittlerweile 31. Chaos Communication Congress statt. Die Besucherzahlen sind nochmals deutlich angewachsen. Offiziell waren über 10’000 Erwachsene und 400 Kinder anwesend. Davon halfen über 1’100 Personen aktiv mit, die Riesenveranstaltung zu einem weiteren… mehr

Begründung zum österreichischen Urteil: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismässig und verstösst gegen die Menschenrechte

Begründung zum österreichischen Urteil: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismässig und verstösst gegen die Menschenrechte

In dieser Woche wurde das schriftliche Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht, welches die Gesetzesbestimmungen zu Vorratsdatenspeicherung ausser Kraft gesetzt hat. Der Umstand, dass die Speicherung durch Anbieter öffentlicher Kommunikationsdienste – also durch Private – erfolgt, die […] zur Speicherung verpflichtet… mehr

Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 27. Juni 2014 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig seien und dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Das Verfasssungsgericht fordert die sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch Bundeskanzler… mehr