Wie ist die Rechtslage?

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Dieser Beitrag aktualisiert einen früheren Artikel und dient als Handreichung für Verantwortliche, die sich mit der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) befassen. Der Beitrag thematisiert hierbei sowohl die Pflichten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung, als auch, wann die Speicherung von Daten von BenutzerInnen rechtswidrig ist.

Definition des Fernmeldedienstes gemäss FMG und BÜPF

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbie­terinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.

Überwachungsgesetz BÜPF

Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten

Überwachungsbehörde will Geltungsbereich ausweiten

Kaum ist das revidierte Überwachungsgesetz BÜPF in Kraft, möchte die zuständige Überwachungsbehörde den Geltungsbereich weiter ausdehnen. So sollen gemäss einem neuen Merkblatt auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen wie Fernmeldedienste behandelt werden – und das Gesetz selbst für Firmen im Ausland gelten. Dies passt nicht zum Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen das Territorialitätsprinzip.