Nichtanhandnahmeverfügung: Bundesanwaltschaft erkennt keine strafbare Handlung von NSA, GCHQ & Co.

Verfügung Bundesanwaltschaft
Verfügung der Bundesanwaltschaft via Marcel Hauri von Computerworld.ch

Diesen Mittwoch haben wir darüber berichtet, dass die Bundesanwaltschaft auf unsere Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora vom Juli 2013 kein Strafverfahren eröffnen wird. In der Zwischenzeit hat mitunter Computerworld.ch die Verfügung von der Bundesanwaltschaft erhalten.

Die ablehnende Begründung lautet lapidar, dass

aus der Anzeige nicht hervorgeht, ob und allenfalls von wem, wann und an welchem Ort, im In- oder Ausland, sich eine allfällige strafbare Handlung ereignet haben könnte.

Dies mutet doch sehr seltsam an, wenn man sich die allumfassende Überwachung von NSA, GCHQ & Co. vergegenwärtigt, wie sie Edward Snowden, Glenn Greenwald und vielen andere aufgedeckt haben – und von den Diensten nicht dementiert worden ist. Diese Massenüberwachung müsste mittlerweile eigentlich Allgemeinwissen sein. Und dass wir in der Schweiz davon ebenfalls betroffen sind, auch. Mindestens beim Bundesamt für Logistik scheinen die Alarmglocken geläutet zu haben.

Ein weiteres Detail erstaunt: Die Strafanzeige der Digitalen Gesellschaft trägt das Datum vom 7. Juli 2013. Am 24. September 2014 hat Anwalt Martin Steiger nochmals schriftlich nach dem Stand bei der Bundesanwaltschaft nachgefragt. Die Nichtanhandnahmeverfügung wurde dann am 30. September 2014 verfasst. Womit hat sich die Bundesanwaltschaft in der Zwischenzeit beschäftigt?