Rechtskommission will 12 Monate Vorratsdatenspeicherung

Am 23. Januar hat die Rechtskommission des Nationalrats eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der über den aktuellen Stand der Kommissionsarbeit zu der Revision des Überwachungsgesetzes BÜPF berichtet wird.
Die Kommission hatte sich bereits im August und im Oktober zu den Detailberatungen der BÜPF-Revision getroffen. Die Beratungen sind nun weiter vorangeschritten und werden wohl mit den Sitzungen im Frühling abgeschlossen sein. Die Rechtskommission hat sich, in Abwesenheit von zwei Mitgliedern wie folgt festgelegt:

  • Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate ausdehnen: 13 Kommissionsmitglieder sind dafür. 10 Mitglieder wollten die Speicherdauer nicht ausdehnen und auf sechs Monaten belassen.
  • 9 Mitglieder forderten eine Pflicht zur Aufbewahrung dieser sensiblen Daten in der Schweiz. Die Mehrheit sah kein Problem mit der Bearbeitung sensibler Daten im Ausland. Bereits heute bearbeitet Orange Daten in Rumänien.
  • Auch die Forderung einer Beschränkung der Informationen, die über die Nutzerinnen und Nutzer von Fernmeldediensten zu liefern sind, fand keinen Anklang. Gerade sechs Kommissionsmitglieder unterstützten diesen Vorschlag.

In dem kommenden Beratungen wird sich die Rechtskommission des Nationalrats zum Abschluss mit IMSI-Catchern und Staatstrojanern auseinandersetzen.