Stellungnahme

Bundesrat will neue Regeln zur Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Bundesrat will neue Regeln zur Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Am 22. Februar 2023 eröffnete das Eid­­­genössische Justiz- und Polizei­depar­­­­tement (EJPD) die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmelde­erkehrs (FV-ÜPF; 2022/73). Die Digitale Gesellschaft lehnt diesen Verordnungs­entwurf und den geplanten Wechsel auf ein Pauschalsystem entschieden ab. Einerseits würde dieser Wechsel zu mehr Fernmeldeüberwachungen führen, und andererseits liesse sich der administrative Aufwand auch auf andere Art ohne Nebenwirkungen massiv senken. Wir haben gestern eine Stellungnahme eingereicht.

Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie

Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat

Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat

Die Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in die – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hatte die Empfehlung für Transparenz des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ignoriert.

Bundesverwaltungsgericht

Überwachungsbehörde verweigerte zu Unrecht die Transparenz bei Überwachungsmassnahmen

Überwachungsbehörde verweigerte zu Unrecht die Transparenz bei Überwachungsmassnahmen

Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie: Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in diese – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass vollständige Transparenz hergestellt werden muss.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.

Verdeckte Zwangsmassnahmen

Richterliche Absegnung reicht nicht

Richterliche Absegnung reicht nicht

Der gerichtliche ­Genehmigungsvorbehalt von verdeckten Zwangsmassnahmen ist vom Gesetzgeber gut gemeint, aber wirkungslos. Das zeigen Erhebungen über die Genehmigungspraxis. Ein gerichtlicher Erkenntnisprozess wäre nur in einem kontra­diktorischen Verfahren möglich. Für die ­Vertretung der von einer Zwangsmassnahme Betroffenen wäre das Institut eines Grundrechtsanwalts sinnvoll.

Wie ist die Rechtslage?

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz

Dieser Beitrag aktualisiert einen früheren Artikel und dient als Handreichung für Verantwortliche, die sich mit der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) befassen. Der Beitrag thematisiert hierbei sowohl die Pflichten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung, als auch, wann die Speicherung von Daten von BenutzerInnen rechtswidrig ist.

Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF)

Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen

Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen

Die zuständige Überwachungsbehörde in der Schweiz verweigert die Einsicht in amtliche Dokumente und verschliesst sich der Transparenz – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Leider ist dies kein Einzelfall. Dagegen haben wir eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.