Wofür wir einstehen

Eine Charta für digitale Grundrechte

Magna Charta – Public Domain

Die Digitale Gesellschaft ist ein gemeinnütziger und breit abgestützter Verein für Bürger- und Konsumentenschutz im digitalen Zeitalter. Wir setzen uns als zivilgesellschaftliche Organisation für eine nachhaltige, demokratische und freie Öffentlichkeit ein. Unsere Tätigkeit orientiert sich an den allgemeinen Menschenrechten, und wir fordern diese für die digitale Welt ein. Dies haben wir in einer Charta festgehalten.

Grundrechte (Menschenrechte)

Universalität, Gleichheit und Freiheit

  • Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Diese müssen auch online geachtet, geschützt und durchgesetzt werden. Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Information und Kommunikation.

Staatlicher Schutz der Menschenrechte

  • Der Staat hat die Pflicht, insbesondere durch geeignete Gesetzgebung, die Menschenrechte aller Menschen im Inland oder Ausland zu schützen.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

  • Jeder Mensch hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei und ohne Zensur zu äussern. Jede Person hat die Pflicht, die Menschenrechte aller anderen zu beachten.
  • Jede Person hat das Recht auf freie Vereinigung im und durch das Internet, sowohl für soziale als auch politische, kulturelle und andere Zwecke.

Privatsphäre, Datenschutz und Datensicherheit

  • Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die Achtung seiner Privatsphäre. Jeder Mensch hat das Recht, seine Daten und Kommunikation gegen Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dies umfasst auch das Recht auf Anonymität im Internet.
  • Jeder Mensch hat das Recht, grundsätzlich selbst über Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sind zu gewährleisten.
  • Automatisierte Entscheidungen müssen von natürlichen oder juristischen Personen verantwortet werden.
  • Die Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und Infrastrukturen ist sicherzustellen und angemessen technisch und organisatorisch zu gewährleisten.

Bürgerrechte (politische Teilhabe)

Transparenz (Öffentlichkeitsprinzip)

  • Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu Informationen staatlicher Stellen («Open Government Data»). Das Transparenzgebot gilt auch gegenüber Privaten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

E-Government

  • Der Zugang zu staatlichen Diensten und die Kommunikation mit Behörden ist sowohl offline als auch online zu gewährleisten.

Digitale Demokratie

  • Die Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung sind durch digitale Instrumente auszubauen. Viele Einschränkungen an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, die im vordigitalen Zeitalter unvermeidbar waren, müssen im digitalen Zeitalter als unangemessen beurteilt werden.

Konsumentenrechte (soziale Ziele)

Freier Zugang und Netzneutralität

  • Jeder Mensch hat das Recht auf freien und gleichen Zugang zu Kommunikations- und Informationsdiensten, ohne dafür auf grundlegende Rechte verzichten zu müssen.
  • Netzneutralität ist diskriminierungsfrei zu gewährleisten.

Offene Standards und freie Software

  • Interoperabilität und offene Standards sowie freie Software sind zu fördern und zu bevorzugen. Von der öffentlichen Hand finanzierte Software soll öffentlich gemacht werden.

Kultur und Wissenschaft

  • Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und am wissenschaftlichen Fortschritt sowie dessen Errungenschaften.
  • Jeder Mensch, der als Autor oder auf andere Weise immaterielle Güter erschafft, hat ein Recht darauf, dass in einem vernünftigen Mass daraus erwachsende geistige und materielle Interessen geschützt werden. Dieses Recht muss in Ausgleich gebracht werden mit den Interessen der Allgemeinheit, dem technischen Fortschritt und den kreativen Prozessen in Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst. Durch den Urheberrechtsschutz dürfen das Zitieren und die Verlinkung auf digitale Werke nicht erschwert sowie Menschen vom öffentlichen Diskurs nicht ausgeschlossen werden.

Bildung

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung, die ein selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt ermöglicht.

Als Vorbild für dieses Manifest hat die Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union gedient; ihr sind auch einige Formulierungen entnommen.