Öffentlichkeitsgesetz

Befreite Dokumente ohne Gebühren

«Photo Of Pile Of Papers» CC0

Mit dem Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) ist es möglich, Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten. Neu sollen Zugangs­gesuche grundsätzlich kostenlos sein und in Ausnahmefällen mit maximal 2’000 CHF zu Buche schlagen. Der Nationalrat hat in grosser Mehrheit dafür gestimmt, die Gebühren für Zugangsgesuche zu deckeln.

Alle Bürger:innnen und Medien haben die Möglichkeit, an eine Behörde zu gelangen und amtliche Dokumente einzusehen. Das Öffentlichkeitsprinzip ist ein wichtiges Instrument, um das Handeln von Behörden nachzuvollziehen.

Die Digitale Gesellschaft hat das Öffentlichkeitsprinzip schon herangezogen, um amtliche Dokumente zu befreien. So wurden bei der E-ID Konzepte erarbeitet, welche danach rasch unter Verschluss in der Schublade verschwanden und erst durch ein BGÖ-Gesuch der Bevölkerung zugänglich gemacht worden sind.

Auch der Rüstungsreport der Wochenzeitung (WoZ) ist ein gutes Beispiel, wie das Öffentlichkeitsgesetz funktionieren kann. Die WoZ wollte vom Staats­se­kre­ta­riat für Wirt­schaft (Seco) die Namen sämt­li­cher Rüs­tungs­ex­por­teure erfahren. Zuerst hat sich das Seco mit einer knappen Begründung geweigert, die Dokumente herauszugeben. Darauf hat die WoZ diesen Entscheid durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht angefochten. Das Urteil des Bun­des­ge­richts gab der Zeitung recht. Daraufhin mussten die Dokumente veröffentlicht werden. Das Seco stellte für die Herausgabe der Dokumente Gebühren über 5’458 CHF in Rechnung. Am Winterkongress 2021 haben Jan Jirát und Kaspar Surber über den Rüstungsreport berichtet.

Behörden können eine Gebühr verlangen, wenn dabei das Vorbereiten der Dokumente besonders aufwändig ist. Obwohl die meisten Gesuche kostenlos bearbeitet wurden, haben gewisse Behörden die Gebühren als Instrument missbraucht, um den Zugang Interna zu erschweren. Armasuisse (Bundesamt für Rüstung) hat für einen Bericht 16’500 CHF Gebühren erhoben. Begründet wurde dies mit Aufwänden für Anonymisierung und Übersetzung des Dokuments.

Eine parlamentarische Initiative von Edith Graf-Litscher aus dem Jahr 2016 wollte eine Änderung der bisherigen Gebührenregelung. Das Geschäft ist mehrfach verschoben worden und wurde nun im Nationalrat nach fast fünf Jahren endlich beraten.

Abstimmungsergebnis im Nationalrat
Abstimmungsergebnis im Nationalrat (Quelle: Livestream parlament.ch )

Der Nationalrat hat mit grosser Mehrheit dafür gestimmt, dass Dokumente grundsätzlich kostenlos bezogen werden können – und falls doch Gebühren für Zugangsgesuche anfallen, sind diese zu deckeln. Über allfällige Kosten müssen die Gesuchsteller:innen vorab informiert werden. Neu sollen Zugangsgesuche grundsätzlich kostenlos sein und in Ausnahmefällen maximal 2’000 CHF betragen.

Mit dieser Änderung der Gebührenordnung wird der bisherige Grundsatz umgekehrt. Es ist erfreulich, dass dieses Zugangshindernis wegfällt und amtliche Dokumente nun grundsätzlich kostenlos verfügbar sein werden.