Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig. Um die rechtsstaatliche Alternative «Quick Freeze» durchzusetzen und damit die Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23'000 Franken.

Hilf mit, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen!

25%
Bereits 5'783 von 23'000 Franken erhalten 82 Spenden erhalten noch 37 Tage
Kreditkarte Kreditkarte

QR-Rechnung als PDF

Digitale Gesellschaft
4000 Basel
CH4009000000159933511
BIC: POFICHBEXXX

Öffentlichkeitsgesetz

Dokumente zum Werdegang von Justitia.Swiss

Parallel zur Beschwerde gegen die Ausschreibung von Justitia.Swiss haben wir unter Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Dokumente zum Werdegang des Projekts von zwei beteiligten Stellen verlangt – und auch erhalten.

Im August haben wir Beschwerde gegen die Ausschreibung von Justitia.Swiss erhoben. Parallel zum Verfahren haben wir sowohl beim Bundesamt für Justiz wie auch bei der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich – mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), resp. das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) – Zugang zu folgenden Dokumenten verlangt:

  • Sämtliche Protokolle des Steuerungsausschusses des Vorhabens Justitia 4.0
  • Sämtliche Protokolle des Projektausschusses des Vorhabens Justitia 4.0
  • Gutachten zu den Beschaffungsvarianten der Plattform Justitia.Swiss
  • Sämtliche Berichte in Sachen Risiko- und Qualitätsmanagement

Obwohl sich das Bundesamt für Justiz entgegen der Empfehlung (lesenswert!) des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten weigerte, die Dokumente herauszurücken und auch die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich die Anfrage «zuständigkeitshalber» an das Projekt weiterleitete, hat sich dieses dann bereit erklärt, die Protokolle und Berichte geschwärzt herauszugeben.

Einsicht in weitere Dokumente, insbesondere in ein Gutachten zu den Beschaffungsvarianten, wollen wir im Rahmen des Gerichtsverfahrens erhalten. Die Veröffentlichung vom Schriftenwechsel folgt.