Entwurf des Bundesrats

Leistungsschutzrecht bedroht Qualitätsjournalismus

Die Digitale Gesellschaft sorgt sich um den Qualitätsjournalismus in der Schweiz, sollte ein Leistungsschutzrecht, wie es vom Bundesrat heute vorgeschlagen wurde, umgesetzt werden.

Die Förderung und Sicherstellung von journalistischen Leistungen, die für den politischen Diskurs in einer Demokratie unbestritten von grosser Bedeutung sind, ist für die Digitale Gesellschaft ein wichtiges Anliegen. Das geforderte Leistungsschutzrecht für journalistische Inhalte wird aber das Gegenteil bewirken und dafür sorgen, dass der unabhängige Qualitätsjournalismus weiter in die Bredouille gerät. Ein Leistungsschutzrecht führt zu einer weiteren Konzentration der Medienverlage und zu einer noch stärkeren Verdrängung von demokratierelevantem Qualitätsjournalismus durch einen Sensations- und Schlagzeilenjournalismus, der viele Klicks generiert und die Kultur der öffentlichen politischen Debatten zerstört. 

Die Versuche in andern europäischen Ländern, ein solches System umzusetzen, haben gezeigt, dass die behaupteten Effekte – etwa die Stärkung des politischen und regionalen Journalismus oder die vermehrte Berichterstattung über Kultur – in keiner Art und Weise eintreten. Das Leistungsschutzrecht funktioniert nicht und eine Schweiz ohne Leistungsschutzrecht gerät darum auch nicht ins Hintertreffen. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade die kleinräumige und mehrsprachige Schweiz, die besonders auf gut funktionierenden, demokratierelevanten Journalismus und gesellschaftlich nützliche Inhalte im Internet angewiesen ist, sollte die Gelegenheit nutzen und eine Lösung suchen, die nicht, wie das Leistungsschutzrecht ihre Ziele verfehlt.

Die Nutzung von journalistischen Inhalten ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber ist bereits heute nicht möglich und wird weltweit durch das Urheberrecht geschützt. Es steht jeder Anbieterin von Informationen im Netz frei, ihre Inhalte verfügbar zu machen oder nicht. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kosten für ein Leistungsschutzrecht auf die werbetreibenden KMU und damit die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz abgewälzt würden, ohne dass ein Nutzen für die Gesellschaft generiert würde.

Die vom Verband Schweizer Medien beim Beratungsunternehmen Fehr Advice in Auftrag gegebene Studie, die zur Begründung eines Leistungsschutzrechtes herhalten soll, ist ein sehr anschauliches Beispiel, wie die Öffentlichkeit durch geschicktes Polit-Marketing in die Irre geführt wird. Es gibt weder in dieser noch in anderen Studien irgendeine belastbare Evidenz, dass ein Leistungsschutzrecht zum Funktionieren der Demokratie beiträgt, geschweige denn, dass ein Leistungsschutzrecht gerechtfertigt sein soll.

Zu guter Letzt ist unverständlich, warum einer Branche für Ihre Inhalte im Internet eine Art Sondersteuer zugesprochen werden soll, ohne diese an Kriterien der Nutzenstiftung für die Gesellschaft zu koppeln. Es gibt sehr viele weitere Inhalte, die einen gesellschaftlichen Nutzen erzielen, die nicht in den Genuss einer solchen Zahlung kommen würden, was dem Prinzip der Gleichbehandlung entgegensteht.

Die Digitale Gesellschaft ist klar der Meinung, dass der Vorschlag eines Leistungsschutzrechtes im Grundsatz in Frage zu stellen ist, und diese Grundsatzdebatte, die bisher vom Bundesrat und dem Schweizer Medienverband verweigert wurde, nun geführt werden muss. Am 25. Mai 2023 findet zum Auftakt dieser Grundsatzdebatte im Karl der Grosse der öffentliche Netzpolitische Abend zum Leistungsschutzrecht statt.