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Gesundheitsdossier: Nur sicher und selbstbestimmt

Wir treten der Gesundheitslobby entgegen und fordern:

✓ Eröffnung nur nach aktiver Einwilligung
✓ Persönliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
✓ Datenzugriff nur für autorisierte Personen

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Regulierungsfolgenabschätzung

Was soll durch das Leistungsschutzrecht besteuert werden?

Wie bereits länger befürchtet, hat der Bundesrat in der vergangenen Woche seine Pläne für ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage präsentiert und eine Vernehmlassung gestartet (Vorentwurf, Bericht). Was ein Leistungsschutzrecht für den Qualitätsjournalismus in der Schweiz bedeutet, haben wir bereits beleuchtet. Doch was wird nun tatsächlich besteuert?

Besteuert werden sollen Links, bei denen Anreisstexte, sogenannte Snippets, angezeigt werden, bei

  • Angeboten wie Google News,
  • Suchmaschinen wie Google Search sowie
  • (optional) beim Teilen von Links auf Social-Media-Plattformen.

Dies unter der Voraussetzung, dass

  • es sich um Plattformen handelt, die mindestens 10 % der Bevölkerung in der Schweiz erreichen
  • und es sich um Links auf Medien in der Schweiz handelt.

Um dem Vergütungsanspruch zu entgehen, wären die wahrscheinlichsten (kurzfristigen) Folgen entsprechend, dass

  • Angebote wie Google News (auch) für die Schweiz eingestellt würden,
  • bei Suchresultaten die Treffer auf journalistische Medien ein schlechteres Ranking erhalten und
  • beim Teilen von entsprechenden Links keine Anreisstexte mehr angezeigt werden.

Dem maximalen Ertrag von 50 Mio. Franken steht ein potenzieller Verlust von 100 Mio. Franken gegenüber (letzteres entspricht dem Wert der Anzeige der Anreisstexte für die Medienverlage). Das Leistungsschutzrecht dürfte also nicht nur nicht den gewünschten Effekt zeigen, wir verlieren auch unnötig Zeit in der Debatte um eine wirksame und dringend notwendige Förderung eines öffentlichkeits- und demokratierelevanten Qualitätsjournalismus.

Als Lektüre sei der Schlussbericht zur Regulierungsfolgenabschätzung (PDF) empfohlen.