Ausschreibung Swiss Government Cloud

Daten und Geld des Bundes drohen wieder an die US-Hyperscaler zu gehen

Für die Ausschreibung der Swiss Government Cloud sind hohe Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz, Open Source und Nachhaltigkeit Pflicht. Auch wenn der Bund nun verspricht, digitale Souveränität hoch zu gewichten, drohen am Ende wieder hauptsächlich US-Hyperscaler die Zuschläge zu erhalten. Denn hohe Umsatzschwellen für Anbieter sowie keine konsequente Pflicht zu Open Source untergraben die Förderung von kleineren, nachhaltigen Schweizer oder europäischen Unternehmen.

Mit dem Projekt «Swiss Government Cloud» will der Bund seine aktuelle Cloud-Infrastruktur ablösen, die an ihre Grenzen stösst. Auch Kantone und Gemeinden sollen die Cloud künftig nutzen können. Das Projekt ist mit bis zu 7 Milliarden Franken die grösste öffentliche Beschaffung der Schweiz. Die Swiss Government Cloud muss denn auch zu einem digitalpolitischen Meilenstein der Schweiz werden. Denn die Cloud-Dienstleistungen des Bundes sind zentral für die digitale Souveränität und Handlungsfähigkeit der Schweiz. Deshalb muss die Cloud höchsten Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz, Open Source und Nachhaltigkeit genügen. Unsere Daten sind eine äusserst wertvolle Ressource. Möglichst viele davon sollen in Clouds liegen, die dem Schweizer Recht unterstehen und von Schweizer oder europäischen Anbietern betrieben werden.

Cloud-Stufen gemäss Bund, Übersichtsseite «Swiss Government Cloud»

Die Swiss Government Cloud besteht aus vier verschiedenen Stufen.  Für die Stufen I, II und III begann am 20. Oktober 2026 die Ausschreibung mittels 3 Losen (Details auf simap). Insgesamt werden fünf Zuschläge vergeben (2 für Los 1/Stufe I; 2 für Los 2/Stufe II; 1 für Los 3/Stufe III). Die Begrenzung auf ein Los pro Anbieter ist wichtig, um einseitige gefährliche Abhängigkeiten zu verhindern. Umso bedauerlicher ist es, dass die Ausschreibung Schweizer und europäische Anbieter durch hohe verlangte Umsatzschwellen (500 Mio. pro Jahr) bei Los 1 und 3 sowie durch den Ausschluss von Konsortien benachteiligt. Die Umsatzgrenze ist nur überwindbar für Unternehmen, die nicht-europäisch sind. Gerade bei einem Vorhaben dieser finanziellen Tragweite müsste der Bund gezielt in ein starkes Schweizer und europäisches Ökosystem investieren. Mit den nun gegeben Bedingungen droht die Situation, dass am Ende vor allem die grossen US-Hyperscaler zum Zug kommen.

Hohes Risiko, die Abhängigkeit von US-Hyperscalern zu festigen

Dabei darf sich der Bund nicht vom Souveränitätswashing der US-Anbieter blenden lassen. Sie werden alles versuchen, um darzustellen, wieso auch sie einen Beitrag zur digitalen Souveränität der Schweiz beitragen können. Dabei vertuschen sie weitgehenden Zugriffsrechte der amerikanischen Behörden. Die Datenschutz-Vereinbarung zwischen der Schweiz und den USA (Swiss-US Data Privacy Framework) ist in höchstem Masse rechtsunsicher. Der Bund muss seine Kriterien für digitale Souveränität deshalb wie angekündigt konsequent anwenden.

Enttäuschend ist zudem, dass Open Source nur auf Stufe II verpflichtend sein soll. Gerade auf Stufe III, auf der künftig ein grosser Teil der Bundesdaten liegen dürfte – darunter auch viele Personendaten –, muss Open Source verbindlich vorgeschrieben werden. Dort braucht es den eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Betrieb und das Vertrauen und die Sicherheit, welche die Quelloffenheit bietet.

Die Swiss Government Cloud bietet die Chance, die digitale Selbstbestimmung der Schweiz nachhaltig zu stärken. Diese Chance vertut der Bund, wenn am Ende nur ein kleiner Teil der Infrastruktur tatsächlich souverän ist und öffentliche Gelder vor allem bestehende Abhängigkeiten von globalen Technologiekonzernen festigen. Es besteht das hohe Risiko, dass der Bund Milliarden von Schweizer Franken an US-Konzerne überweist. Und das noch gewichtigere Risiko, dass die öffentliche Hand ihre heutigen Abhängigkeiten für weitere 14 Jahre festigt und ausweitet – statt die Chance für den Transfer von Know-How und den Aufbau heimischer Fähigkeiten zu ergreifen.