Neues E-ID-Gesetz

Nachbesserung erforderlich, um den Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten

Die Digitale Gesellschaft und die Organisationen des E-ID-Referendums begrüssen die Stossrichtung des neuen E-ID-Gesetzes. Allerdings droht die Gefahr, dass wir im Internet in Zukunft für ganz alltägliche Dinge einen Ausweis zeigen müssen. «Zeigen Sie Ihren Ausweis!» an allen Ecken und Enden muss verhindert werden. Wir halten eine Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten für notwendig. Wir planen deshalb eine weiterführende eidgenössische Volksinitiative.

Nach dem erfolgreichen Referendum gegen das erste E-ID-Gesetz wird nun ein neuer Anlauf genommen. Die Digitale Gesellschaft und die Organisationen des E-ID-Referendums begrüssen den neuen Entwurf und sind mit der Stossrichtung einverstanden. Das Gesetz hat gemäss dem neuen Entwurf ausdrücklich das Ziel, den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte bei der Verwendung der E-ID zu gewährleisten. An dieser ausdrücklichen Zweckbindung darf kein Weg vorbeiführen.

Allerdings gibt es im Entwurf für das neue E-ID-Gesetz einen gefährlichen blinden Fleck: Es drohen Ausweiskontrollen an allen Ecken und Enden. «Zeigen Sie Ihren Ausweis!» könnte in Zukunft beim alltäglichen Einkaufen im Internet jederzeit vorkommen.

Das E-ID-Gesetz überlässt es den Betreiberinnen von Internet-Plattformen, Onlineshops und Websites, ob und mit welchen Attributen (Name, Alter, Nationalität etc.) sich eine Person ausweisen muss. Somit besteht die offensichtliche Gefahr, dass ein Ausweis plötzlich für ganz alltägliche Dinge erforderlich sein wird. «So wie wir uns heute beim Betreten des Schuhgeschäfts nicht ausweisen müssen, möchten wir dies auch zukünftig online nicht tun müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden.», konstatiert Erik Schönenberger, Co-Kampagnenleiter des E-ID-Referendums und Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft. Ein jederzeitiges «Zeigen Sie Ihren Ausweis!» soll, wenn überhaupt, der Polizei vorbehalten bleiben.

Vor alltäglichen Ausweiskontrollen im digitalen Raum schützt auch das neue Datenschutzgesetz nicht: Widerrechtliche Datenbearbeitungen sind ausdrücklich möglich, sofern sie mit einem überwiegenden privaten Interesse gerechtfertigt werden können. In der Praxis sind dadurch zweckfremde Datenbearbeitungen möglich, zum Beispiel wegen einem überwiegenden wirtschaftlichen Interesse. Genauso können die datenschutzrechtlichen Grundsätze über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstiges Kleingedrucktes ausgehebelt werden. Es können Daten bearbeitet werden, die nicht erforderlich und zweckmässig sind. Für betroffene Personen ist es schwierig, wirksam zu widersprechen oder sich anderweitig zur Wehr zu setzen. In jedem Fall ist solcher Widerstand immer erst nachträglich möglich. Dann ist es bereits zu spät, denn die Daten sind weg.

Dieser blinde Fleck im neuen E-ID-Gesetz zeigt beispielhaft, weshalb der Datenschutz in der Schweiz aus Sicht der betroffenen Personen ungenügend ist. Wir sind jedoch überzeugt, dass Datenschutz und Datennutzung nicht im Widerspruch zueinander stehen. Im Gegenteil: Digitale Demokratie, E-Government wie auch erfolgreiche neue Geschäftsmodelle beruhen alle auf dem Vertrauen der Menschen in der Schweiz. Nur ein verantwortungsvoller Umgang mit Personendaten kann dieses Vertrauen gewährleisten. Es muss mehr als nur das neue E-ID-Gesetz nachgebessert werden, damit es nicht immer und überall heisst: «Zeigen Sie Ihren Ausweis»!». Um die notwendige Debatte über den verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten insgesamt zu lancieren, planen wir eine weiterführende eidgenössische Volksinitiative.

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