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Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Auch die Funkaufklärung ist von der
Beschwerde betroffen: Abhörstation Leuk VS

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert das Urteil zur Funk- und Kabelaufklärung – es wird damit rechtskräftig. Das Bundesverwaltungs­gericht erklärte die Massenüberwachung als verfassungs- und EMRK-widrig, erlaubt aber eine fünfjährige Übergangsfrist, in der sie vorerst weiterläuft. Der Bund will das Nachrichtendienstgesetz in dieser Zeit revidieren. Wir werden die Revision äussert kritisch begleiten.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat heute mitgeteilt, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Funk- und Kabelaufklärung vom November 2025 akzeptiert. Der NDB verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. Das Urteil, das wir erkämpft haben, wird somit rechtskräftig.

Damit steht fest, dass die massenhafte Überwachung verfassungswidrig ist und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Das Urteil räumt dem Bund jedoch eine aus unserer Sicht sehr grosszügige Übergangsfrist von fünf Jahren ein, um einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Das aktuelle Überwachungsregime darf während dieser Frist trotz festgestellter Rechtswidrigkeit fortgeführt werden.

Der Bund hat angekündigt, nun eine Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) auszuarbeiten, um die Anforderungen des Gerichts gesetzlich zu verankern. Wir werden diesen politischen Prozess selbstverständlich kritisch begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Grundrechte nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis gewahrt werden.

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