Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Mit Urteil vom 3. Januar 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nicht auf die von der Digitalen Gesellschaft und einem IT-Unternehmen erhobene Beschwerde vom 7. August 2021 gegen die auf SIMAP publizierte Ausschreibung zu Justitia.Swiss einzutreten. Es begründet seinen Entscheid mit der fehlenden Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden. Den Entscheid haben wir nicht angefochten

Justitia.Swiss

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Es missachtet damit die gerichtliche Praxis, wonach Nichtigkeit jederzeit und von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten ist – und fällt letztlich einen politischen Entscheid.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.

Kabelaufklärung

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.

Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.

Urteil Vorratsdatenspeicherung

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgewiesen (Medienmitteilung im PDF). Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blendet das Gericht aber wesentliche Aspekte aus. Es übergeht insbesondere, dass nicht zu rechtfertigen ist, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Die meisten Menschen in der Schweiz haben dazu nie einen Anlass gegeben und werden trotzdem rund um die Uhr überwacht.

Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 27. Juni 2014 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig seien und dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Das Verfasssungsgericht fordert die sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch Bundeskanzler… mehr