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Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

Mit der Vorratsdatenspeicherung wird von allen Menschen während mindestens sechs Monaten gespeichert, wann und wo sie wie und mit wem kommuniziert haben. Für jede Person in der Schweiz wird ohne Anlass und ohne Verdacht ein detailliertes Profil erstellt. Diese Massenüberwachung betrifft ohne Ausnahme alle Menschen. Sie nimmt auch keine Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und den Quellenschutz von Journalisten. Jede Person in der Schweiz steht Tag und Nacht unter Verdacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Es hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft jedoch abgewiesen. Das Gericht blendete aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung.

In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union haben die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte für unzulässig erklärt. Die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisten diese Grund- und Menschenrechte auch für die Schweiz.

Die Digitale Gesellschaft geht deshalb mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesgericht.

Instanzenzug

Die Gerichtsverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung kosten Geld. Bislang sind 23’000 Franken gedeckt. Es ist jedoch mit über 35’000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten zu rechnen. Um das bestehende Loch zu stopfen, sind wir auf Spenden angewiesen. Der grösste Teil des fehlenden Betrags wird aktuell mit dem Gang ans Bundesgericht fällig.

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Zweck: Kampagne Vorratsdatenspeicherung